Bus und Bahn

3G-Regel: VAG rüstet sich nun für verstärkte Kontrollen

22.11.2021, 11:59 Uhr
Die FFP2-Maskenpflicht wird schon jetzt kontrolliert, demnächst müssen die Fahrgäste auch noch mit Kontrollen der 3G-Regel rechnen.

© Daniel Karmann/dpa, NNZ Die FFP2-Maskenpflicht wird schon jetzt kontrolliert, demnächst müssen die Fahrgäste auch noch mit Kontrollen der 3G-Regel rechnen.

Es sei nicht ganz einfach, solche Kontrollen im Nahverkehr umzusetzen, sagt Elisabeth Seitzinger, Sprecherin der VAG. "Wie das konkret aussehen kann, wissen wir noch nicht." Noch warten die Verkehrsbetriebe auch auf die exakten Vorgaben aus Berlin und den genauen Startermin. Voraussichtlich am Mittwoch, 24. November, soll das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten, es sieht unter anderem eine 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Einsteigen darf dann nur, wer geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. "Es wird dann aber sicherlich eine Übergangsfrist von zwei, drei Tagen geben", so Seitzinger.

Fest steht laut VAG auch, dass man die Kontrollen nicht den Fahrern aufbürden will. "Damit bremsen wir sonst unseren kompletten Verkehr aus", sagt Seitzinger. Derzeit laufen Gespräche mit der Polizei, möglicherweise werde es gemeinsame Schwerpunktkontrollen geben. Die Überprüfung der 3G-Regel kann aus Sicht der VAG nur eine Aufgabe der Polizei sein. "Wir schätzen, dass die Kontrolle nur eine kleine Stichprobe sein wird", so Seitzinger. "Wir haben alleine im U-Bahn-Bereich bei drei Linien täglich 270.000 Fahrgäste."

Noch sei auch offen, welche Konsequenzen jenen drohen, die sich nicht an die Vorgaben halten. Müssen sie "nur" aussteigen? Oder werden Bußgelder verhängt und wenn ja, in welcher Höhe? Zudem müssten die Kontrolleure geschult werden, um womöglich gefälschte Impfzertifikate zu erkennen. Seitzinger: "Es ist ja nicht wie bei der FFP2-Markenpflicht, wo es mit einer einfachen Sichtkontrolle getan ist."

Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren und für Schüler, die regelmäßig getestet werden. Auch im Taxi gilt die 3G-Regel nicht. Alle anderen müssen sich auf Kontrollen einstellen und, so sie nicht geimpft oder genesen sind, ein aktuelles, maximal 24 Stunden altes, negatives Testergebnis vorlegen. "Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter", sagt Seitzinger, die allerdings auch betont, dass nach den bisher vorliegenden Untersuchungen das Ansteckungsrisiko im ÖPNV nicht erhöht sei.