Mittelfranken muss sparen

Endgültige Entscheidung: Bezirkstag votiert für Einschnitte bei Behinderten-Fahrdienst

27.10.2021, 05:55 Uhr
Die Neuregelung in Mittelfranken tritt am 1.07.2022 in Kraft. 

© imago stock&people Die Neuregelung in Mittelfranken tritt am 1.07.2022 in Kraft. 

Nach langem Ringen steht die Entscheidung fest: Für Menschen mit Behinderung, die nicht selbst ein Auto steuern oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können, wird sich in Mittelfranken ab 1. Juli 2022 einiges ändern - wenn auch anders als gedacht: Statt der bisherigen Wahl zwischen einem Kontingent an Fahrten (die sogenannte Fahrtfeldvariante) oder der Kilometerpauschale wird den rund 4000 Berechtigten im Bezirk künftig nur noch letztere Art der Kostenerstattung zur Verfügung stehen.

Vor allem für die, die sich bislang für die Fahrtfeldvariante entschieden hatten, bedeutet das - je nach Nutzung - Einschnitte: So konnten die Mitfahrer hierbei 120 Fahrten mit jeweils 50 Kilometern in Anspruch nehmen. Die nun beschlossene Kilometerregelung sieht dagegen kein Fahrtkontingent vor, sondern eine Pauschale von 1700 Kilometern für Stadt- und 2600 Kilometern für Landbewohner.

"Kein Luxus, sondern soziale Teilhabe"

Für die neue Regelung hatten sich am Dienstag bei der Sitzung des Bezirkstags in Weidenbach (Landkreis Ansbach) 18 Bezirksräte des 33-köpfigen Gremiums ausgesprochen, darunter SPD, Grüne, Freie Wähler, Linke sowie eine CSU-Bezirksrätin. Mit dem Votum folgte der mittelfränkische Bezirkstag allerdings nur in Teilen den Empfehlungen des Sozial- und des Bezirksausschusses. Beide Gremien hatten zwar ebenfalls für die Streichung der Fahrtfeldvariante plädiert, eine Mehrheit für die Erhöhung des eigentlichen Höchstkontingents von 1500 beziehungsweise 2400 Kilometer um jeweils 200 Kilometer - so wie jetzt beschlossen - fand sich aber nicht.

Einige Bezirksräte sahen das problematisch: "Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen. Schließlich bedeuten die Fahrten für die Einzelnen keinen Luxus, sondern soziale Teilhabe", erklärte Lydia Bauer-Hechler (Grüne), Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Die SPD stieß ins selbe Horn: "Wir sehen ein, dass der Bezirk durch den Wegfall der Fahrfeldvariante sparen kann und auch, dass es für die Verwaltung einfacher wird mit einheitlichen Standards. Eine Benachteiligung der Personen darf aber nicht stattfinden", so die Fraktionsvorsitzende Gisela Niclas. Deswegen muss ihrer Meinung nach ein Nachteilsausgleich stattfinden.

Bezirk soll sparen

Der Bezirkstag hatte Ende 2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, die Verwaltung mit Einsparungsvorschlägen zu beauftragen, die Fahrdienste wurden als ein möglicher Punkt genannt. Entsprechender Druck für Einsparungen kommt von den Umlagezahlern, also den kreisfreien Städten und Landkreisen, die in Mittelfranken wesentlich mehr zum Bezirkshaushalt beitragen müssen, als es in den anderen sechs Bezirken der Fall ist. Und Tatsache ist auch: "Mittelfranken gibt für seinen Fahrdienst mehr aus als die übrigen bayerischen Bezirke zusammen", merkte Peter Daniel Forster, Fraktionsvorsitzender der CSU, in der Debatte an. 2019 gab der Bezirk fast 12 Millionen Euro für den Fahrdienst aus, im Pandemiejahr 2020 waren es etwa 9,4 Millionen Euro.

Mit der neuen Variante sollen nun jährlich bis zu 2,1 Millionen Euro gespart werden. Ohne die Erhöhung von 200 Kilometer pro Person hätte die Einsparung laut Verwaltung bei rund 2,7 Millionen Euro gelegen. Für letztere Variante hatte sich auch die CSU ausgesprochen und gleichzeitig auf einen Zusatz in der Regelung verwiesen: Neben dem Kilometerkontingent können die Nutzer bei Mehrbedarf zusätzlich ab kommenden Juli eine Erhöhung der Pauschale beantragen. Derartige Anträge sollen dann "möglichst zeitnah und unbürokratisch" bearbeitet werden. Gegenstimmen zu dem Zusatz in der neuen Regelung gab es nicht.