Vogelgrippe in Pottensteiner Betrieb ausgebrochen

29.1.2021, 21:29 Uhr
Vogelgrippe in Pottensteiner Betrieb ausgebrochen

© Carsten Rehder (dpa)

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten sogenannte Verbringungsverbote.

Im Landkreis Bayreuth umfasst der Sperrbezirk die Gemeinde Pottenstein und folgende Ortsteile: Altenhof (bei Kühlenfels) Arnleithen, Haselbrunn, Kirchenbirkig, Mandlau, Mittelmühle, Pottenstein, Prüllsbirkig, Rackersberg, Schüttersmühle, Siegmannsbrunn, Tüchersfeld, Weidenloh und Weidmannsgesees. 

Das Beobachtungsgebiet umfasst folgende Orte: In der Gemeinde Ahorntal Brünnberg, Christanz, Dentlein, Freiahorn,  Eichig, Pfaffenberg, Rabenstein, Oberailsfeldermühle, Oberailsfeld, Neumühle, Klausstein,  Zauppenberg, Schweinsmühle, Wünschendorf, Kirchahorn, Weiher, Windmühle, Hundsho, Reizendorf, Vordergereuth, Poppendorf, Hintergereuth und Hütten.

Im Raum Betzenstein sind die Orte Altenwiesen, Betzenstein, Hüll, Ottenberg, Stierberg, Leupoldstein, Kröttenhof, Höchstädt, Windmühle, Mergners und Weidensees betroffen. Ferner die Oberhöhlmühle bei Creußen und Hinterkleebach im Hummeltal.

In der Stadt Pegnitz umfasst das Beobachtungsgebiet Bronn, Buchau, Büchenbach, Hammerbühl, Kaltenthal,, Willenberg, Willenreuth, Lüglas, Hedelmühle, Hollenberg, Herrenmühle, Ziegelhütte, Kosbrunn, Vestenmühle, Trockau, Körbeldorf, Neudorf, Unterhöhlmühle, Nemschenreuth, Leups, Leupsermühle, Horlach, Pegnitz selber, Lehm, die Pegnitz Lohesiedlung und den Ortsteil Rosenhof.

In der Stadt Pottenstein gelten die Einschränkungen in Elbersberg, Failnershof, Geusmanns, Waidach, Soranger, Leienfels, Trägweis, Graisch, Kleinlesau, Weidenhüll (bei Leupoldstein), Regenthal, Haßlach, Sandloch, Steifling, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Rabertshof, Hohenmirsberg, Wannberg, Pullendorf, Unterhauenstein, Weidenhüll (bei Elbersberg), Oberhauenstein, Püttlach, Vorderkleebach und Rupprechtshöhe.

In Waischenfeld sind betroffen: Eichenbirkig, Doos, Gösseldorf, Hannberg, Langenloh, Rabeneck, Schönhof, Saugendorf, Köttweinsdorf, Heroldsberg, Gutenbiegen, Pulvermühle, Waischenfeld, Hammermühle, Zeubach, Sperkenhof, Sauerhof und Kugelau.

Das Landratsamt Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter folgendem Link veröffentlicht: 

Unter diesem Link sind auch weiterführende Informationen zur Geflügelpest abrufbar. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. 

Schwere Krankheitsbilder möglich

Aviäre Influenza (AI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI), auch Geflügelpest genannt, führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit stark erhöhten Todesfällen.

Influenza A Viren sind weltweit verbreitet. Als ihr natürliches Reservoir werden Wildvögel, insbesondere Wasservögel, angesehen. Aviäre Influenza kann während des Vogelzugs über weite Strecken verbreitet werden. An Rastplätzen können dann jeweils weitere Vögel angesteckt werden.

Das Virus der Aviären Influenza wird durch direkten Kontakt der Tiere untereinander sowie durch die Aufnahme von mit Kot verschmutztem Futter, Wasser oder Einstreu von Tier zu Tier übertragen. Zwischen Geflügelhaltungen kann das Virus indirekt durch Tierhandel, verunreinigte Fahrzeuge, Geräte, Kleidung oder Schuhe von Personen sowie über Federstaub verbreitet werden.

Empfängliche Vogelarten sind Hühner, Puten, Perlhühner, Hausenten, Hausgänse, Pfauen, Strauße, Emus, Nandus, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen und Greifvögel.

"Jeglichen Kontakt zu Wildvögeln verhindern"

Geflügelhalter sind für den Schutz ihrer Tiere verantwortlich. Um den eigenen Tierbestand vor einer Ansteckung zu schützen ist es besonders wichtig jeglichen Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern. Biosicherheitsmaßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden.

Je nach Risikobewertung und Gefährdungslage im Landkreis kann das Landratsamt eine Aufstallung des Geflügels („Stallpflicht“) anordnen. Eine Aufstallung kann in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.