Ab Montag: Verkehrsbetriebe fahren Betrieb wieder hoch

23.4.2020, 16:01 Uhr
Wichtige Neuerung ab Montag: Fahrgäste dürfen ab Montag nur mit vollständiger Bedeckung von Mund und Nase in Busse und Bahnen einsteigen.

© Peter Roggenthin Wichtige Neuerung ab Montag: Fahrgäste dürfen ab Montag nur mit vollständiger Bedeckung von Mund und Nase in Busse und Bahnen einsteigen.

Ab Montag, 27. April, dürfen die Kunden des VGN und der VAG sämtliche Busse und Bahnen sowie die Verkehrsmittel im Bedarfsverkehr nur mit einer vollständigen Bedeckung von Mund und Nase betreten. Das gilt ebenfalls für die dazugehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige, überdachte Haltestellen, Bahnhöfe und Kundenbüros. Als geeigneter Schutz gelten die so genannten Community- oder Alltagsmasken, die auch selbst hergestellt werden können; ebenso ein Schal oder Halstuch, das Mund und Nase bedeckt.

Die Nichtbeachtung dieser Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Kunden von VGN und VAG müssen mit Kontrollen durch Polizei und Ordnungsdienst rechnen. Auch die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe werden die Fahrgäste im Falle des Falles ansprechen und auf die Masken-Pflicht hinweisen. Die Verkehrsbetriebe appellieren in diesem Zusammenhang an die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller Fahrgäste. Viele von ihnen haben ihr Verantwortungsbewusstsein bereits in den vergangenen Tagen bewiesen, in denen schon ein Maskengebot galt.

Bitte die "Nies-Etikette" beachten

Um die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus weiter zu reduzieren, bittet der VGN außerdem alle Fahrgäste, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu halten. Soweit möglich, sollten Einkaufs- und Besorgungsfahrten in die Zeitlagen außerhalb des Berufsverkehrs verlegt werden. Unerlässlich ist auch das Beachten der bekannten Hygieneregeln und der "Nies-Etikette".

In Nürnberg fährt die U1 ab kommender Woche von Montag bis Freitag wieder nach ihrem regulären Fahrplanangebot, in der Regel alle drei bis fünf Minuten. U2 und U3 verkehren weiterhin tagsüber jeweils im Fünf-Minuten-Takt mit ausschließlich Langzügen auf der U2 sowie soweit als möglich Langzügen auf der U3. Auf der gemeinsamen Stammstrecke zwischen Rothenburger Straße und Rathenauplatz kommt also alle zweieinhalb Minuten ein Zug.

Die Buslinien sind ab 27. April wieder nach Regelfahrplan unterwegs. Einzige Ausnahme: Die Linie 99 (Höfles West – Buch Süd) wird erst fahren, wenn in Bayern die Grundschulen wieder geöffnet werden. Bei den Bussen gilt aber weiterhin: Die erste Tür bleibt geschlossen, und der Bereich direkt hinter dem Fahrer ist abgesperrt. Es erfolgen kein Fahrscheinverkauf und keine Sichtkontrolle beim Fahrer. Die Straßenbahnen fahren wie in den Ferien.

NightLiner fahren noch nicht

Alles in allem bietet die VAG wieder über 95 Prozent ihres normalen Fahrtenangebots an Werktagen an, in den Hauptverkehrszeiten in weiten Bereichen ihr Regelangebot. An den Samstagen gilt ab 2. Mai im gesamten Netz tagsüber wieder das Samstagsangebot laut Regelfahrplan. Die NightLiner wiederum fahren bis auf weiteres nicht. Alle Informationen sind ab Sonntag in der elektronischen Fahrplanauskunft hinterlegt – so können die Fahrgäste sich vorab im Internet über Fahrtmöglichkeiten informieren. Im KundenCenter am Nürnberger Hauptbahnhof erfolgen Beratung und Verkauf weiterhin über den Außenschalter, bei dem Mitarbeiter und Kunden durch eine Scheibe getrennt sind.

Zusätzlich ist im U-Bahn-Verteilergeschoss Lorenzkirche der Verkaufsschalter offen. Dort können Fahrausweise gekauft, aber keine Abonnements abgeschlossen werden. Für den Erwerb von Fahrkarten stehen den Kunden die alternativen Vertriebswege zur Verfügung: HandyTicket und VGN-Onlineshop bieten die Möglichkeit, am eigenen Smartphone oder PC Fahrkarten zu kaufen, Automaten und private Verkaufsstellen stehen im gesamten Nürnberger Stadtgebiet an vielen Standorten zur Verfügung und bieten – etwa über das Viererticket – auch eine Möglichkeit vorab Fahrkarten zu kaufen, zum Beispiel für Fahrten mit Start an einer Haltestelle, an denen kein Fahrkartenautomat verfügbar ist.

Übrigens: Sollten Fahrgäste sich wundern, warum die Fahrer während des Dienstes keinen Mund-Nase-Schutz tragen - dies hat verschiedene Gründe. Zum einen ist es laut Straßenverkehrsordnung im Straßenverkehr verboten beim Fahren eine Maske zu tragen. Zum anderen sind sie durch die Absperrungen im Bus sowie durch die abgetrennten Fahrerstände in Straßen- und U-Bahnen räumlich von anderen Personen getrennt. Anders ist das zum Beispiel bei den Mitarbeitern im Kunden- und Systemservice oder anderen Mitarbeitern, die im Netz unterwegs sind – für sie gilt ebenso eine Pflicht, wie für die Fahrgäste.

Verwandte Themen


VGN

5 Kommentare