"Rutschen ist kein Sport"

2G plus: Werden ungeimpfte Jugendliche im Palm Beach ausgesperrt?

1.12.2021, 06:00 Uhr
Sport oder Freizeit? Die Rutschen sind eine Attraktion des Steiner Erlebnisbads Palm Beach. Müssen ungeimpfte Jugendliche deshalb zurzeit draußen bleiben?

© Hans-Joachim Winckler, NN Sport oder Freizeit? Die Rutschen sind eine Attraktion des Steiner Erlebnisbads Palm Beach. Müssen ungeimpfte Jugendliche deshalb zurzeit draußen bleiben?

Auch für Bäder gilt seit 24. November 2G plus. „Alle Gäste über 12 Jahren und drei Monaten benötigen bei uns nun einen 2G-Nachweis“, heißt es auf der Homepage des Steiner Erlebnisbads Palm Beach.

Eine Ausnahme für Jugendliche sucht man hier vergeblich – und genau das prangert ein empörter Leser an: „Das Bad schließt derzeit ungeimpfte Jugendliche pauschal aus“, klagt er. Und damit auch ganze Familien, die Kinder über 12 Jahren haben. Sein Eindruck: Die Regelung werde hier strenger gehandhabt als andernorts. Vielleicht nutzt das Bad sein Hausrecht, spekuliert er. Womöglich ja um anderen Badegästen mehr Ruhe zu bieten?

Das sei mitnichten der Fall, sagt Stefanie Klötzl, Prokuristin im Palm Beach, auf FN-Nachfrage. „Kinder und Jugendliche sind die Letzten, die wir aussperren wollen. Unsere Rutschen warten doch darauf, genutzt zu werden.“ Und selbst jetzt, wo die Bäder nur 25 Prozent ihrer üblichen Besuchermenge einlassen dürfen, gebe es genug Kapazitäten, um auch junge Badegäste planschen zu lassen.

„Wir wollen die Kinder reinlassen, alles andere ist traurig“, sagt Klötzl. Doch stehe dem die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats im Weg. Diese sieht Folgendes vor: Bei 2G plus haben Kinder bis 12 Jahren und drei Monaten Zutritt (weil die Impfung erst ab 12 möglich ist), genauso wie geimpfte Jugendliche. Da sie im Klassenzimmer regelmäßig getestet werden, müssen Schüler keinen Testnachweis besorgen. Es reicht, beispielsweise den Schülerausweis vorzulegen.

Für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 (exakt: 12 Jahre und drei Monate) und 17 Jahren gilt bisher eine Sonderregel: Sie dürfen bei 2G plus weiter ihre Hobbys ausüben, also musizieren, Theater spielen oder Sport treiben. Wörtlich heißt es in der Verordnung: „zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.“ Sie dürfen also zum Beispiel ins Hallenbad, aber nicht ins Kino.

Man sei mit den Behörden regelmäßig im Austausch, erklärt Plötzl. Vom Landratsamt habe sie die Auskunft bekommen, dass ungeimpfte Jugendliche nur dann ins Palm Beach dürfen, „wenn ich gewährleisten kann, dass sie nur schwimmen“ – und nicht rutschen. Denn: „Rutschen ist kein Sport.“ Das aber könne das Personal nicht kontrollieren, „man müsste ja Security aufstellen“.

Im Fürthermare legt man die Verordnung anders aus. „Jugendliche können bei uns schwimmen“, betont Horst Kiesel, der Chef des Thermal- und Erlebnisbads. Sie werden deshalb weiter eingelassen. „Wir haben das auch juristisch prüfen lassen und sind wie viele Bäder in Bayern der Auffassung, dass das möglich ist.“

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei sehr kompliziert geschrieben, sagt Kiesel. Bei genauerem Studieren ließen sich darin Spielräume erkennen. „Wenn Sie aber drei Stellen nach einer verbindlichen Auskunft fragen, werden Sie drei verschiedene Antworten bekommen.“ Ob die Jugendlichen auch rutschen, lasse sich nicht kontrollieren, meint auch Kiesel. Allerdings sei das Rutschen-Angebot viel kleiner als im Palm Beach und nicht der Grund, um ins Fürthermare zu kommen. Seit 2G plus gilt, ziehe es allerdings ohnehin kaum Jugendliche hierher, bedauert Kiesel: „Man kann sie an zwei Händen abzählen.“

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