Polizei greift ein

Frauen fliegen aus Nürnberger Disko - und rasten dann komplett aus

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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1.5.2023, 11:44 Uhr

Diesen Abend hatten sich zwei Frauen aus Nürnberg wahrscheinlich so ganz anders vorgestellt. Am langen Maiwochenende einfach mal die Seele baumeln lassen und unter Leuten in einer Diskothek feiern. So weit, so gut. Irgendwo auf dem Weg dahin… ging dieser Plan aber offensichtlich krachend verloren. Der Reihe nach: So seien zwei junge Frauen in der Nacht von Freitag (28.04.2023) auf Samstag (29.04.2023) aus einem Club in der Nürnberger Innenstadt geflogen – so berichtet es das Polizeipräsidium Mittelfranken nun in einem Pressebericht.

Die Damen hatten aber so offensichtlich gar keine Lust auf ein abruptes persönliches Ende der Feierlichkeiten. So habe ein Türsteher die Frauen gegen 2 Uhr morgens aus dem Club geleitet. Zuvor sei es in dem Gebäude in der Bahnhofstraße zu „verbalen Streitigkeiten“ gekommen.

Vor dem Club angekommen, machten die Frauen dann ihrem Frust dahingehend weiter Luft, als dass sie Passanten anpöbelten. Dann verloren die Randaliererinnen offenbar völlig die Beherrschung: Mit erhobenen Händen gingen die Frauen nun auf eine 33-jährige Polizistin los und schubsten diese auch. Eine weitere Streifenbesatzung konnte die beiden Beschuldigten dann überwältigen und diesen Handfesseln anlegen. Auch hierbei wehrten sich die Frauen weiter heftig und „schlugen und traten“ nach den Beamtinnen und Beamten.

Der Weg auf die Dienststelle – ebenfalls gezeichnet von weiteren Tritten und Beleidigungen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde auf der Wache dann eine Blutentnahme durchgeführt. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Ermittler dann auch einen angerauchten Joint bei einer 22-Jährigen sicher. Vier Polizeibeamte wurden bei dem Vorfall leicht verletzt, alle konnten den Dienst jedoch weiter fortsetzen. Für die Frauen ist die Angelegenheit hiermit aber noch nicht abgeschlossen. Eingeleitet wurden Ermittlungsverfahren wegen: Gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Widerstands - und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.


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