Sör gibt sich gerüstet

Schnee und Eis: Bürgermeister weist auch auf private Räumpflicht hin

22.11.2021, 09:55 Uhr
Die Kleinfahrzeugflotte des Servicebetriebs öffentlicher Raum (Sör): Die Mannschaft ist während des Winterdiensts auf schmalen Nebenstraßen und Radwegen im Einsatz

© Christian Höhn, NNZ Die Kleinfahrzeugflotte des Servicebetriebs öffentlicher Raum (Sör): Die Mannschaft ist während des Winterdiensts auf schmalen Nebenstraßen und Radwegen im Einsatz

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) ist auf die Wintersaison vorbereitet. Den ersten Winterdiensteinsatz hat es nach einer Mitteilung der Stadt bereits am Mittwoch, 10. November, gegeben. Bei diesem Präventiveinsatz sei mit vier Fahrzeugen auf den Hauptverkehrsstraßen Sole ausgebracht worden, um die Gefahr der Glättebildung einzudämmen.

Wir sind gerüstet für den anstehenden Winter 2021/22. Für unsere Stadt im Einsatz sind rund 390 Kolleginnen und Kollegen, 201 Fahrzeuge, davon 41 Großfahrzeuge und 160 Kleinfahrzeuge“, sagt Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter Christian Vogel.

„Dennoch brauchen wir die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger", so Vogel weiter. "Die Folgen von Wintereinbrüchen lassen sich am besten dadurch mildern, dass sich alle an die Situation angepasst und partnerschaftlich verhalten. Bitte kehren, streuen und räumen Sie als Anlieger Ihre Wege und rüsten Sie Ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf Winterreifen um. So kommen wir gemeinsam gut durch den Winter.“

Klare Prioritäten

Sör kümmert sich um rund 3.600 Kilometer Straße, 6.100 Fußgängerüberwege und 300 Kilometer Geh- und Radwege. Der städtische Winterdienst übernimmt das Streuen und Räumen der Gehwege dort, wo keine Anlieger vorhanden sind, und sichert Fußgängerüberwege. Zuerst werden Straßen der ersten Priorität geräumt, also die großen Hauptstraßen der Stadt sowie die parallel verlaufenden, vom Autoverkehr abgetrennten Radwege. Die übrigen Radwege sowie Nebenstraßen werden – im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten – nachrangig geräumt.

Sör weist darauf hin, dass Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet sind, den Gehweg entlang ihres Grundstücks auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter von Schnee und Eis zu befreien. Zwei Fußgänger müssen aneinander vorbeikommen und Personen mit Geh- und Kinderwagen den Weg passieren können.

Auch tagsüber Glätte möglich

An Kreuzungen muss der Gehweg bis zum Fahrbahnrand passierbar sein. Diese Räumpflicht gilt für die Zeit von 7 bis 20 Uhr. Sör bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um eine den Witterungsverhältnissen angemessene und vorsichtige Fahrweise. Trotz des Winterdiensteinsatzes kann es auf Geh- und Radwegen sowie auf den Straßen stellenweise zu Glättebildung kommen. Weitere Informationen zum Winterdienst sowie zur Streu- und Räumpflicht sind auf der Sör-Website abrufbar: www.soer.nuernberg.de.