Wegen Geflügelpest: Nürnberg erlässt Vorsichtsmaßnahmen
9.3.2021, 17:09 UhrBetroffen von dieser "Aufstallungspflicht" sind Hühner, Truthühner, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft gehalten werden. Besonders gefährdet sind nach Ansicht der Behörden Klein- und Hobbyhaltungen unter 1000 Tieren. Davon sind in Nürnberg 439 Halter gemeldet.
Anzeigepflichtige Tierseuche
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch die Ausscheidung von Viren über Körpersekrete verbreitet wird und vorwiegend Wassergeflügel, Hühner und Aas fressende Vögel (Greifvögel) befällt, nicht jedoch Singvögel oder Tauben.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Füttern von Wasservögeln verboten ist, um eine vermehrte Ansammlung und damit mögliche Virenübertragung zu vermeiden. Auch sollte man aus diesem Grund keine verendeten oder kranken Vögel anfassen. Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nämlich nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen.
Polizei informieren
Vielmehr soll man die Polizei unter Telefon 110 informieren, wenn man auf tote Schwäne, Wildgänse, Enten oder Hühnervögel stößt.
In den vergangenen Tagen hatten sich Fälle von Geflügelpest in der Region gemehrt. Am Dienstag wurde in der Stadt Roth ein Fall bestätigt. Im Kreis Erlangen-Höchstadt wurde am Sonntag ein weiterer Fall vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Im Nürnberger Land wurde zwar noch kein Fall bestätigt, aber auch hier ordnete das Landratsamt vergangene Woche eine Stallpflicht für Geflügel an.
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