Böllerverbot an Silvester

Polizei entdeckt bei Kontrollen illegale Pyrotechnik: Was erlaubt ist und was nicht

29.12.2021, 09:21 Uhr
Böllerverbot in Deutschland an Silvester: Die Polizei fürchtet, dass vermehr illegale Pyrotechnik aus Tschechien und Polen den Weg nach Bayern findet.

© dpa Böllerverbot in Deutschland an Silvester: Die Polizei fürchtet, dass vermehr illegale Pyrotechnik aus Tschechien und Polen den Weg nach Bayern findet.

Vor allem im Hinblick auf die neue Corona-Welle mit der Omikron-Variante wurde der Verkauf von Pyrotechnik auch in diesem Jahr verboten. Mit diesem Schritt sollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich durch die Verletzungsgefahr beim Zünden von Böllern und Raketen belastet werden. Zwar kann man keine Feuerwerkskörper in deutschen Geschäften kaufen, private Restbestände dürfen aber gezündet werden. Allerdings nicht an belebten Plätzen.

Trotz dieser Regelung wurden bei Kontrollen in der Oberpfalz schon vermehrt Personen festgestellt, die sich mit verbotenen Böllern und Pyrotechnik aus Tschechien eingedeckt hatten - obwohl ausdrücklich davor gewarnt wird. "Es drohen empfindliche Strafen, wenn ich sowas nutze - also Geldstrafen bis zu 10.000 Euro", sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Es könne aber auch bei einem groben Verstoß beim Verwenden sowie beim Herstellen und Vertreiben solcher Böller eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. "Und wird noch jemand verletzt, auch man selbst, drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren", so Walentowski.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Sogenannte Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten.

Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM=Bundesamt für Materialforschung-und Prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Die Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien unterteilt: Unter der Kategorie 1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind z.B. Wunderkerzen.

Unter der Kategorie 2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Verkauf von diesen Feuerwerken ist heuer verboten.

Feuerwerksverbot an öffentlichen Plätzen

Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen und Sachschäden können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Aus Gründen des Lärmschutzes ist es auch nicht erlaubt, Feuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden. Weiterhin gilt in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen definiert werden.

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