Achtung Kontrolle: Polizei überprüft Stand-Up-Paddler im Seenland

30.4.2021, 10:56 Uhr
Die Sonne genießen ohne nass zu werden: Stand-Up-Paddling wird immer beliebter. 

© Felix Kästle, dpa Die Sonne genießen ohne nass zu werden: Stand-Up-Paddling wird immer beliebter. 

Zum Schwimmen ist es noch zu kalt, aber auf dem Brett lässt es sich am Brombach- oder Altmühlsee bereits ganz gut aushalten. Auch immer mehr Stand-Up-Paddler nutzen das gute Wetter für einen Ausflug an den See, aber nicht alle halten sich an die Regeln. Deshalb kontrolliert dort derzeit verstärkt die Polizei.

Auch Stand-Up-Paddler müssen sich an Vorgaben halten, beispielsweise an die Bayerischen Schifffahrtsverordnung. Manche Bereiche der Seen, beispielsweise Ruhezonen und Anlegestellen der Schifffahrt, sind laut Polizei für Wassersportler tabu. Außerdem dürften die Boards eigentlich nicht im Dunkeln unterwegs sein, weil ihnen ein weißes Rundum-Licht fehlt. So können sie von Schiffen nicht erkannt werden.

Auch auf den großen fränkischen Seen kontrolliert die Wasserschutzpolizei. Der Verkehr auf dem Wasser hat dort in den vergangenen Jahren zugenommen, erzählt der Leiter der Zentralstelle der Bayerischen Wasserschutzpolizei, Peter Werner. Hier dürfen Stand-Up-Paddler nicht in flachen Ufergewässern mit Pflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen fahren.


Selbstversuch im Stand-Up-Paddling.


Strenger sind die Regeln am Bodensee. Dort gilt nach Angaben der Polizei eine eigene Schifffahrtsverordnung. Darin ist unter anderem vorgegeben, dass Stand-Up-Paddler eine Schwimmweste tragen müssen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen. Zudem müssten auf dem Board Name und Adresse des Besitzers stehen.

"Es ist in der Vergangenheit schon dazu gekommen, dass herrenlose Boards vom Wind abgetrieben wurden", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. "Deswegen hat es mehrere große Suchaktionen gegeben, bei denen aus allen drei Grenzländern Kräfte im Einsatz waren." Daher sei es auch hilfreich, eine Kontaktnummer des Besitzers auf dem Board zu hinterlegen. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, drohen dort auch Bußgelder über die das zuständige Landratsamt entscheidet.


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