Gericht: Rodewalder Wolf darf abgeschossen werden
15.2.2019, 19:10 UhrDer Leitrüde des Rodewalder Wolfsrudels kann wie vom niedersächsischen Umweltministerium geplant abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und damit einen Eilantrag gegen den Abschuss abgelehnt. Alternativen zur Tötung wie eine dauerhafte Vertreibung des Tieres oder Herdenschutzmaßnahmen seien nicht zu erkennen, teilte das Gericht am Freitag mit. (AZ: 5 B 472/19)
Der Freundeskreis freilebender Wölfe, eine anerkannte Naturschutzvereinigung, hatte die Tötung mit dem Eilantrag bei Gericht verhindern wollen. Der Verein kann nach Ministeriumsangaben nun innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. "Wie wir mit der Entscheidung in Oldenburg juristisch umgehen, wird der Vorstand jetzt schnellstmöglich mit dem Anwalt beraten", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Freundeskreises, Uwe Martens, der Deutschen Presse-Agentur. Ob das Ministerium mit dem Abschuss des Wolfes bis zur Rechtskraft der Urteils wartet, blieb zunächst unklar.
Das Gericht verwies unter anderem auf bisherige Schäden durch den Wolf und darauf, dass künftig weitere Wolfsrisse zu erwarten seien. Dem Leitrüden des Rudels im Landkreis Nienburg waren nach Angaben des Ministeriums genetisch mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen worden. Darunter sind bis zu drei Ponys, ein Alpaka und bis zu zehn Rinder.
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