Kein rechtsfreier Raum

Wichtig zu wissen: Mit diesen WhatsApp-Nachrichten macht man sich strafbar

Lisa Krüger

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26.3.2024, 13:57 Uhr
Für die Verbreitung von illegalen Inhalten kann man strafrechtlich belangt werden. 

© Thomas Trutschel/photothek.de via www.imago-images.de Für die Verbreitung von illegalen Inhalten kann man strafrechtlich belangt werden. 

Der Messengerdienst WhatsApp wird von Millionen Deutschen täglich benutzt. Durch der "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" garantiert die App, dass die Inhalte in einem Chat nur von den beteiligten Personen gelesen werden können. Nicht einmal WhatsApp selbst hat Zugriff auf die Nachrichten - mit einer Ausnahme. Trotz dieser Privatsphäre ist WhatsApp kein rechtsfreier Raum und so sollten Sie vorsichtig sein, welche Inhalte Sie verbreiten. Denn manche Nachrichten können strafrechtlich relevant sein.

Wer diese Inhalte verbreitet, macht sich strafbar

Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich auf Internetrecht spezialisiert und gab auf Anfragen unserer Redaktion einen Überblick darüber, welche Inhalte illegal sind. Darunter zählen unter anderem volksverhetzende Inhalte, wie beispielsweise die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung von einschlägiger Symbolik. Aufforderungen zu Straftaten sowie die Verbreitung von kinderpornografischem Material gelten ebenfalls als illegal. Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen oder Personen beleidigen, können strafrechtlich relevant sein. Es herrsche außerdem ein Verbot, intime Bilder und Tonaufnahmen weiterzuschicken. Wer diese Inhalte verbreitet, macht sich strafbar. Das gilt auch für das Weiterleiten dieser Nachrichten und nicht nur für das Verfassen.

In der Standardeinstellung lädt WhatsApp automatisch Bilder herunter, die in Chats oder Gruppen versendet werden. Das kann man in den Einstellungen ausschalten, das weiß aber nicht jeder Nutzer. Auch über die Gefahren dieser Funktion ist sich nicht jeder Nutzer bewusst.

In manchen Fällen ist der alleinige Besitz der Inhalte bereits strafbar. Solmecke erklärt: "Bei kinder- oder jugendpornografischen Inhalten ist bereits nach §§ 184b, 184c der Erwerb sowie der Besitz unter Strafe gestellt", dieser Besitz müsse aber vorsätzlich sein. Laut Solmecke sei es ratsam, solche Bilder oder Inhalte sofort zu löschen.

Wird die Staatsanwaltschaft auf einen Chat mit kritischen Nachrichten aufmerksam, müssen Betroffene mit hohen Strafen rechnen. Laut Solmecke kann "eine Beleidigung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten nach § 184b StGB können bis zu 10 Jahren Haft anstehen", erklärt er weiter.

Nutzerinnen und Nutzer bei WhatsApp melden

Um sich gegen rechtswidrige Inhalte zu wehren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Betroffene können sich an den Verfasser oder die Verfasserin wenden und um die Löschung des Inhalts bitten. Hilft dies nichts, kann man Nutzerinnen und Nutzer auch direkt bei WhatsApp melden. Es ist möglich, strafrechtliche Schritte zu gehen. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen könnte es in sehr schwerwiegenden Fällen einen Anspruch auf Geldentschädigung geben. "Um illegale Inhalte zu meiden, sollte man sich nur in Gruppenchats aufhalten, in denen die Gruppenmitglieder bekannt sind und man diese auch einschätzen kann", rät Rechtsanwalt Solmecke.

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