Internationale Premiere

Neues Gesetz: In Österreich soll es bald sechs Geschlechter-Optionen geben

23.6.2022, 09:26 Uhr
Die Möglichkeiten beim Geschlechtseintrag auf Formularen begrenzen sich in der Regel auf "männlich", "weiblich" und "divers".

© Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn Die Möglichkeiten beim Geschlechtseintrag auf Formularen begrenzen sich in der Regel auf "männlich", "weiblich" und "divers".

Neben den Bezeichnungen "männlich" und "weiblich" sollen Österreicher künftig weitere Möglichkeiten für die Angabe des eigenen Geschlechts zur Verfügung haben. Bei behördlicher Meldung dürfen sie zusätzlich zwischen "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" wählen. Erstritten worden war die Anerkennung von einer intergeschlechtlich geborenen Person, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (faz) berichtet.

Wie aus dem Entwurf für eine Novelle des Melde­gesetzes hervorgeht, wolle die Regierung in Wien mit diesem Beschluss einem Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 nachkommen. "Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, hätten ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstands­register und in Urkunden", heißt es.

Dies ergibt sich wiederum aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über "Achtung des Privat- und Familienlebens", der die menschliche Persönlichkeit in ihrer Identität, Individualität und Integrität schützt. Damit besteht ein "Recht auf individuelle Geschlechtsidentität".

Die Möglichkeit, aus sechs verschiedenen Bezeichnungen beim Geschlechtseintrag zu wählen, ist eine internationale Premiere. Der Verband intersexueller Menschen (VIMÖ) in Österreich sieht darin aber nur einen kleinen Fortschritt. "Denn Anspruch auf "inter", "offen", "divers" und "kein Eintrag/Streichung" und entsprechendem "X" im Pass haben demnach nur jene Personen, die mit fachärztlichen Gutachten eine "Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG)" belegen können", erklärt der Verband auf seiner Webseite.