NRW stellt klar: Rauchen an Orten mit Maskenpflicht verboten
22.11.2020, 18:45 UhrZumindest das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in der Raucher-Frage Licht ins Dunkel gebracht. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte ein Sprecher, dass das Rauchen kein triftiger Grund zur Abnahme der Maske sei. Anders gestalte sich die Lage beim Essen und Trinken: "Angemessene Zeiten der Nahrungsaufnahme berechtigen zum vorübergehenden Ablegen der Maske."
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