AfD will Maskenpflicht im bayerischen Landtag nicht befolgen

10.6.2020, 11:11 Uhr
Ab dem 15. Juli gilt im gesamten Maximilianeum eine Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher. An der Besprechung im Vorfeld zum Beschluss hatten Vertreter aller Fraktionen Teilgenommen.

© Peter Kneffel, dpa Ab dem 15. Juli gilt im gesamten Maximilianeum eine Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher. An der Besprechung im Vorfeld zum Beschluss hatten Vertreter aller Fraktionen Teilgenommen.

Sie werde der Entscheidung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) "nicht folgen und im Arbeits- und Verantwortungsbereich der AfD-Fraktion sowohl für Mitarbeiter als auch für Abgeordnete keine Maskenpflicht einführen", teilte die Fraktion am Dienstag in München mit. Stattdessen appelliere sie an die Mündigkeit jedes Mitarbeiters und Besuchers im Landtag.

Zur Begründung sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier: "Es leuchtet nicht ein, warum die strenge Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnete. Diesen Widerspruch trägt die AfD-Fraktion so nicht mit und spricht sich generell gegen eine Maskenpflicht im Maximilianeum aus."

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kündigte an, sich weitere Schritte vorzubehalten. Sie appellierte an das Verantwortungsgefühl der Fraktionen und ihrer Mitarbeiter, teilte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage mit.

Falls dies nicht zum Ziel führen sollte, werde wird sich die Präsidentin über die weitere Vorgehensweise mit den Fraktionen beraten – gegebenenfalls in einer Sondersitzung des Ältestenrates. Wer sich in der gegenwärtigen Situation weigere, Masken zu tragen, handle verantwortungslos.


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Am Montag hatte der Landtag mitgeteilt, dass nach Rücksprache von Aigner mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Virologen Oliver T. Keppler ab dem 15. Juni eine Maskenpflicht im Maximilianeum bestehe. An der Besprechung hätten die Vertreter aller Fraktionen teilgenommen, bekräftigte der Sprecher.

Auf dieser Basis gebe es eine Selbstverpflichtung der Fraktionen zum Maskentragen, für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht eine eindeutige Maskenpflicht. Den Abgeordneten selbst könne nicht vorgeschrieben werden, ihr Mandat nur mit Maske ausüben zu dürfen.


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