Politik
Alles, was Sie zur Landtagswahl 2023 in Bayern wissen müssen
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Seit der vergangenen Wahl vor fünf Jahren ist Markus Söder (CSU) Ministerpräsident in Bayern. Vertreten wird er durch Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Söder hat sich damit in eine lange Tradition eingereiht, denn in Bayern war die CSU fast immer regierende Partei. Wird sich das in diesem Jahr ändern?
Aktuelle Umfrage
Laut dem "BayernTrend" für September, einer Umfrage im Auftrag des "BR"von "infratest dimap", nein. Denn die CSU kommt in der Befragung auf 36 Prozent, gefolgt von den Freien Wählern mit 17 Prozent. Die haben mit fünf Punkten Plus den größten Zuwachs erhalten. Auf dem dritten Platz stehen aktuell mit 15 Prozent die Grünen, dicht gefolgt von der AfD mit 13 Prozentpunkten. Die SPD kommt auf 9 Prozent, die FDP auf 3 und Sonstige auf 7 Prozent.
In der Umfrage der "Forschergruppe Wahlen" kommt die CSU ebenfalls auf 36 Prozent, allerdings sind hier Grüne und Freie Wähler mit jeweils 16 Punkten gleichauf, die AfD folgt mit 12 Punkten, die SPD mit 9 und die FDP mit 4.
Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2018 kam die CSU auf 37,2 Prozent, die Grünen auf 17,6 Prozent, die Freien Wähler auf 11,6 Prozent, die AfD auf 10,2 Prozent, die SPD auf 9,7 Prozent, die FDP auf 5,1 Prozent, die Linke auf 3,2 Prozent und die anderen Parteien zusammen auf 5,4 Prozent.
Auch zur Koalitionsbildung haben die Institute Stimmungsbilder gesammelt. Laut "Forschergruppe Wahlen" erhält eine Regierung aus CSU und Freien Wählern mit 48 Prozent die meiste Zustimmung. Eine Regierung aus CSU und Grünen fänden nur 31 Prozent gut, ein schwarz-rotes Bündnis wird mit 30 Prozent Zustimmung ebenso eher abgelehnt.
Spitzenkandidaten
Für die CSU tritt Ministerpräsident Markus Söder an, für die Freien Wähler Hubert Aiwanger. Florian von Brunn zieht für die SPD als Spitzenkandidat in den Wahlkampf. Martin Hagen ist FDP-Spitzenkandidat und Adelheid Rupp tritt für die Linke an. Bei den Grünen und der AfD gibt es jeweils eine Doppelspitze: Die Grünen gehen mit Katharina Schulze und Ludwig Hartmann in den Ring, die AfD vertreten Katrin Ebner-Steiner und Martin Böhm.
Organisation der Landtagswahl
Der Ablauf der Landtagswahlen in Bayern ist im Landeswahlgesetz geregelt, erklärt der Bayerische Landtag.
Wählen darf jeder deutsche Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und schon seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet ist. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme entweder direkt am 8. Oktober zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal abgeben. Oder per Post: Bis zu zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 6. Oktober um 15 Uhr, können die Bayern schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Briefwahl beantragen, erklärt das Bayerische Landesamt für Statistik in einer Mitteilung.
Nach der Wahl werden die Gesamtstimmen ermittelt. Für die Parteien, die mindestens 5 Prozent erreichen, wird für jeden Regierungsbezirk errechnet, wie viele der Sitze ihnen im Landtag zustehen. Die Erststimme geht also, anders als bei der Bundestagswahl, nicht "verloren", wenn der gewählte Direktkandidat nicht gewinnt.
Das Zwei-Stimmen-Prinzip
Die erste Stimme geht an eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten. Alle Regionen in Bayern sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag senden, erklärt die Regierung. Deshalb ist Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger eine Direktkandidatin oder -kandidaten wählen. Für den Sieg reicht die einfache Mehrheit.
Ihre zweite Stimme können die Wählerinnen und Wähler an einen Listenkandidaten aus ihrem jeweiligen Regierungsbezirk vergeben. Knapp die Hälfte der Mandate (89 von 180) geht in Bayern an Listenkandidaten. Das funktioniert so: Die Parteien stellen für jeden der sieben Wahlkreise Listen mit ihren Kandidaten auf. Die sind unterschiedlich lang, je nach Einwohnerzahl und Sitzen im Bayerischen Landtag. Mittelfranken hat beispielsweise zwölf Direktmandate und zwölf Listenmandate - die Oberpfalz und Oberfranken jeweils acht. Unterfranken hat zehn Direktmandate und neun Listenmandate.
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Nach der Wahl ziehen alle Direktkandidatinnen und - kandidaten in den Landtag ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben - vorausgesetzt ihre Partei hat mindestens 5 Prozent erreicht. Wenn der Partei dann noch weitere Sitze zustehen, ziehen die Listenkandidaten ein, die persönlich am meisten Stimmen abgeräumt haben.
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