Bundesgerichtshof: Umwelthilfe begeht keinen Rechtsmissbrauch

4.7.2019, 09:48 Uhr

Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18) Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen.

Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde. Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation, nicht als Verbraucherschutzverband. 

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