Corona in Bayern: Das gilt aktuell für Baumärkte

30.4.2021, 10:53 Uhr
Corona-Regeln in Bayern: Was gilt derzeit für Baumärkte?

© Robert Michael, dpa Corona-Regeln in Bayern: Was gilt derzeit für Baumärkte?

Bis zum 12. April galten Baumärkte in Bayern noch als Geschäfte des täglichen Bedarfs, deshalb durften sie, genau wie Blumenläden und Gartencenter, unabhängig von der Inzidenz öffnen. Seitdem werden sie als normale Einzelhandelsgeschäfte gewertet, die nur bei gewissen Inzidenzen Kunden empfangen dürfen. Welche Grenzwerte dabei entscheidend sind, hat sich mit der Bundes-Notbremse nochmals verändert.

Diese Regeln gelten aktuell für Baumärkte in Bayern

Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis drei Tage über 100, greift am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse. Dann gilt folgende Regelung für Privatkunden:

- Bei einer Inzidenz bis 150 ist "Click&Meet" mit einem negativen Coronatest erlaubt. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Akzeptiert werden PCR-Tests und Schnelltests von offiziellen Teststellen. Ebenso dürfte der Kunde unter Aufsicht eines Baumarkt-Mitarbeiters einen Schnelltest machen.

- Wenn der Inzidenzwert über 150 liegt, ist "Click & Meet" nicht mehr möglich.

Gewerbetreibende dürfen nach wie vor unabhängig von der Inzidenz einkaufen. Bei Privatkunden ist "Click & Collect" sowie "Call & Collect" jederzeit erlaubt. Hier können sich Kunden die gewünschte Ware online oder telefonisch aussuchen, bestellen und dann vor Ort abholen. Dafür braucht es keinen Test, nur eine FFP2-Maske.

Liegt der Inzidenzwert fünf Tage lang unter 100, setzt die Bundes-Notbremse am übernächsten Tag wieder aus. Damit gelten nur noch die bayerischen Vorgaben. Damit ist "Click & Meet" ohne Coronatest möglich. Bei einem Inzidenzwert unter 50 braucht es auch keinen Termin für den Einkauf im Baumarkt.

Was ist der Unterschied zu Blumenläden?

Für Gartencenter gelten mittlerweile lockere Regelungen, da diese in der Bundes-Notbremse als Geschäfte des täglichen Bedarfs geführt werden. Bayern hatte hier vorerst seine strikteren Regelungen behalten, seit Mittwoch dürfen Blumenläden und Gartenmärkte auch im Freistaat wieder inzidenzunabhängig öffnen.

Als Geschäfte des täglichen Bedarfs werden in der Bundes-Notbremse folgende genannt: der "Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel", so der Wortlaut.

Das führt dazu, dass Baumärkte beispielsweise in Nürnberg ihre Gartencenter für Privatkunden öffnen dürfen, die Baumärkte selbst stehen nur Gewerbetreibende offen.

Die Bundes-Notbremse soll bis maximal 30. Juni gelten.

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