Debatte über Infektionsschutz - Wasserwerfer gegen Demonstranten

18.11.2020, 14:00 Uhr
 Im Berliner Regierungsviertel haben heute erneut Tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstriert. Die Polizei griff hart durch, weil sich nicht an Masken- und Abstandsregeln gehalten wurde. 

© Christian Ditsch, epd  Im Berliner Regierungsviertel haben heute erneut Tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstriert. Die Polizei griff hart durch, weil sich nicht an Masken- und Abstandsregeln gehalten wurde. 

Vertreter der Regierungsparteien haben am Mittwoch im Bundestag die Reform des Infektionsschutzgesetzes verteidigt. Die Oppositionsparteien kritisierten in der Debatte Fehler im Gesetz. Die AfD scheiterte mit dem Versuch, die Reform ganz zu verschieben. In der Nähe des Parlaments versammelten sich nach Polizeiangaben unterdessen Tausende Gegner der staatlichen Corona-Politik.

Wasserwerfer gegen Demonstranten

"Die Versammlung auf der Straße des 17. Juni wurde vom Versammlungsleiter um 12.06 Uhr für beendet erklärt" twitterte die Polizei. Ein Sprecher verwies zudem auf eine Auflösungsaufforderung durch die Beamten, die den Bereich am Brandenburger Tor betreffe. Hintergrund seien Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.


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Weiter hieß es von der Behörde: "Da die ehemaligen Teilnehmenden der Versammlung in Höhe Platz des 18. März der Verpflichtung, den Ort zu verlassen, nicht nachkamen, wurden die Menschen soeben von unseren Wasserwerfern beregnet." Den Aufforderungen zum Tragen von Mund-Nase-Schutz und zum Abstandhalten waren viele der Demonstranten nicht gefolgt. Die Polizei sprach am Nachmittag von 190 Festnahmen.

Ziel der Gesetzesänderung ist es vor allem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von "notwendigen Schutzmaßnahmen" die Rede, die die "zuständige Behörde" treffen kann. Mit der Gesetzesnovelle wird nun ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet.

Parlament "massiv beteiligt"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte in der Debatte die Corona-Beschränkungen und warb um weiteres Vertrauen in das Krisenmanagement. Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu steigendem Leid auf den Intensivstationen und zu einem Kontrollverlust, sagte der CDU-Politiker. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. "Genau das Gegenteil ist der Fall", sagte sie.

Zum Auftakt der Debatte hatte die AfD zunächst versucht, das Thema wieder von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am geschlossenen Widerstand der anderen Fraktionen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, kritisierte, die Koalition habe den Antrag in den Ausschüssen durchgepeitscht, ohne dass den Abgeordneten genügend Zeit zur Prüfung und Debatte geblieben sei. "Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab", sagte er zudem.

Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Das Verfahren sei vollkommen geordnet und das Parlament "massiv beteiligt" gewesen, sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer. Das Gesetz werde das Parlament in der Corona-Pandemie stärken. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der AfD vor, sie habe keine Alternativen, sie wolle nur Krawall machen. Sein SPD-Kollege Carsten Schneider sagte, die AfD spiele mit dem Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. "Sie diskreditieren nicht nur unsere Demokratie, sondern sie machen sie verächtlich", betonte er.

Der neue Paragraf, der mit der Gesetzesnovelle ergänzt werden soll, soll mögliche Schutzmaßnahmen konkret auflisten. Dazu zählen Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, das Schließen von Geschäften oder das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Im wesentlichen handelt es sich um die Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten. Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen.

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