Bundestagswahl 2021

Was verdient eigentlich Annalena Baerbock?

11.6.2021, 12:01 Uhr
Seit 2013 für die Partei die Grünen im Bundestag: Annalena Baerbock.

© Kay Nietfeld, dpa Seit 2013 für die Partei die Grünen im Bundestag: Annalena Baerbock.

Seit 2013 sitzt Annalena Baerbock für die Grünen im Deutschen Bundestag - wie viel sie durch ihr Mandat verdient, ist klar festgelegt. Wir haben den Überblick:

Abgeordnete erhalten laut Grundgesetz-Artikel 48 Absatz 3 eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". In konkreten Zahlen bedeutet das: 10.013 Euro brutto pro Monat für die Arbeit im Bundestag (Stand ab 1. Juli 2021). Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld erhalten Abgeordnete nicht. Das Einkommen muss, wie jedes Gehalt, versteuert werden.

Aufwandspauschale von fast 5000 Euro

Zusätzlich zu ihrer Diät erhält Baerbock eine steuerfreie Aufwandspauschale, "als Teil der sogenannten Amtsausstattung", heißt es auf der Seite des Bundestags. Die Pauschale liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 4497 Euro monatlich. Das Geld soll für die Kosten, die durch das Bundestagsmandat zusätzlich anfallen, genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel eine mögliche Zweitwohnung in Berlin sowie die Miete und Einrichtung für ein Büro im eigenen Wahlkreis. Die Aufwandspauschale bekommen Abgeordnete unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich ausgeben.

Annalena Baerbock hat wie jede Bundestagsabgeordnete zudem Anspruch auf ein komplett eingerichtetes, 54 Quadratmeter großes Büro am Sitz des Bundestags. Für Handys, Laptops, Faxgeräte oder Büromaterial steht den Abgeordneten jährlich noch mal eine Kostenpauschale von bis zu 12.000 Euro extra zu.

Unternehmen Bundestagsabgeordnete eine Dienstreise, wird die vom Bundestag und damit vom Steuerzahler übernommen. Fahrten in Ausübung seines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn. Bundestagsabgeordnete erhalten eine Bahncard 100, mit der sie alle Züge bundesweit nutzen können - auch privat.

Um ihre Aufgaben zu erledigen, haben Bundestagsabgeordnete natürlich Mitarbeiter. Um die zu bezahlen, stehen ihnen nochmals bis zu 22.436 Euro monatlich zur Verfügung. Das Geld erhalten die Abgeordneten allerdings nicht selbst. Die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung.

Nebeneinkünfte müssen angezeigt werden

Grundsätzlich muss laut dem Abgeordnetengesetz die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt stehen, ansonsten sind Nebentätigkeiten allerdings zugelassen. Wer dabei mehr als 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro im Jahr verdient, muss dies zusammen mit seiner Biografie auf der Bundestags-Homepage veröffentlichen.

Annalena Baerbock hat solche Nebeneinkünfte jüngst verspätet gemeldet - ein Versehen, die die Grünen betonen. Demnach handelte es sich um 25.220 Euro, die Kanzlerkandidatin als Bundesvorsitzende zwischen 2018 und 2020 von ihrer Partei bekommen hat. Baerbock liegt mit ihren Nebeneinkünften damit aber keineswegs an der Spitze, sondern ein CSU-Abgeordneter aus Nürnberg.

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