Gericht kippt Corona-Sperrstunde für Biergärten in Bayern

19.6.2020, 14:59 Uhr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die derzeit noch geltende vorgezogene Sperrstunde ab 22 Uhr für Bayerns Gastronomie wegen der Corona-Pandemie gekippt. Die Richter bewerteten die nur eingeschränkt gestattete Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr "als nicht rechtskonform", wie das Gericht am Freitag in München mitteilte. Ein Gastwirt aus Unterfranken hatte die zeitliche Beschränkung der Bewirtung im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens angefochten.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung. "Konkret bedeutet dies, dass Gastronomiebetriebe ab sofort zumindest vorläufig so lange geöffnet haben dürfen, wie vor der Corona-Pandemie. Angesichts niedriger Infektionszahlen können wir wieder mehr Freiheit wagen", erklärt Geschäftsführer Dr. Thomas Geppert in einer Mitteilung.


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