Gesetz gegen Retouren-Vernichtung: Es ist höchste Zeit
12.2.2020, 13:08 UhrDas Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es schon eine ganze Weile. Doch es hat augenscheinlich riesengroße Lücken, und man fragt sich kopfschüttelnd, wieso die nicht schon längst geschlossen worden sind. Schließlich ist der Umstand, dass (vor allem) Online-Händler wie Amazon einmal zurückgeschickte Ware einfach in die Müllpresse schieben, schon seit längerem bekannt. Nun, vielleicht war das Aufregungspotenzial, welches vonnöten ist, damit die Politik einschreitet und klare Regeln formuliert, bisher schlicht zu klein.
Seltsam in Zeiten, in denen nahezu keine politische Rede mehr ohne das Wort "Nachhaltigkeit" auskommt. Und wieder einmal zeigt sich: Mit freiwilligen Selbstverpflichtungen des Handels, denn dazu gab es gewisse Absprachen, erreicht man schlicht gar nichts. Es müssen Gesetze her, die den Verantwortlichen wehtun, sofern sie missachtet werden. Erst der Profit, dann das ökologische Gewissen - so sieht die Realität aus. Ein Anachronismus in Zeiten, da der schonende Umgang mit Ressourcen nicht ein Luxus ist, den man sich ab und an leisten sollte, sondern längst bittere Notwendigkeit.
Onlinehandel: Experten plädieren für Rücksendegebühr
Mit dem Wegwerfen von Gütern, die tiptop in Ordnung sind, soll nun Schluss sein. Das Bundesumweltministerium führt dazu eigens einen neuen Rechtsbegriff ein: die Obhutspflicht. Damit werden Händler für die von ihnen verkaufte Ware letztlich in die Verantwortung genommen. Geht ein Artikel zurück, darf er nicht mehr im Müll landen, sondern muss gespendet oder als sogenannte B-Ware zu einem geminderten Preis weiterverkauft werden. So einfach, eigentlich.
Bei nahezu allen Artikeln, die oft online bestellt werden - Schuhe, Bekleidung, Bücher, Spielwaren, CDs und DVDs, Elektronik, PC oder Smartphones samt Zubehör - macht die Ergänzung des Gesetzes sehr viel Sinn. Ein bisschen schärfer wäre noch gegangen, das ist wahr. Aber jeder Reise beginnt mit dem ersten Schritt.
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