Ministerium prüft Gesetzeslage

Keine Entschädigung bei Quarantäne: Ausnahme für Beamte?

24.9.2021, 13:31 Uhr
Wer sich nicht impfen lässt, könnte bald finanzielle Einschränkungen haben.

© Sebastian Kahnert, dpa Wer sich nicht impfen lässt, könnte bald finanzielle Einschränkungen haben.

Die umstrittene Regel zur Streichung der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte sorgt weiter für Diskussion: Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung vom Staat mehr geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um Tätigkeitsverbote oder eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt.

Andere Regelungen für Beamte?

Bundesminister Jens Spahn (CDU) hatte nach dem mehrheitlichen Beschluss der Länder am Mittwoch erklärt, es gehe nicht um Druck, sondern auch um Fairness. Das bestehende Bundesinfektionsschutzgesetz sieht den Wegfall von Entschädigungen schon vor, wenn eine Quarantäne hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Impfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen ausreichend Impfstoff da ist, wollen die Länder dies nun auch umsetzen. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also wenn man sich mit Corona infiziert.

Doch die Regel, den Lohn während einer Quarantäne zu streichen, gilt offenbar nicht für alle Bürger gleichermaßen. Wie die Berliner Zeitung schreibt, sind Staatsdiener, also Beamte und Beamtinnen, von dieser Regelung nicht betroffen. Der Grund ist, dass ihre Besoldung eine sogenannte Alimentation und eigentlich kein Verdienst, es geht also um eine juristische Feinheit, die hier den Unterschied macht.

"Erheblichen Grundrechtseingriff"

Könnte es also auch in Bayern hier bald einen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten geben? Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks erklärt das bayerische Finanzministerium dazu: "Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen." Für eine "möglichst einheitliche Lösung in Deutschland" seien noch Abstimmungsgespräche mit dem Bund und den anderen Ländern erforderlich. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums erklärt dem BR zudem: Die "Anwendung der Regelung auf das Beamtenrecht" werde aktuell beim bayerischen Finanzministerium geprüft.

Der Beamtenbund Bayern glaubt allerdings nicht daran, dass die Regelung am Ende angewendet werden könne: Mit Blick auf den "erheblichen Grundrechtseingriff solcher Maßnahmen" dürften nur Verordnungen kaum grundgesetzkonform sein, zitiert der BR eine Sprecherin. Denn die Grundlage für die Bezahlung von Beamten sei das Besoldungsgesetz im jeweiligen Bundesland oder auf Bundesebene. Deswegen sei eine Regelung nur im Bundesinfektionsschutzgesetz zwar für Angestellte ausreichend, aber nicht für Beamtinnen und Beamte. Dafür seien differenzierte gesetzliche Regelungen auf jeweils höchster legislativer Ebene erforderlich.

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