Corona in Bayern

Lockerung kommt: Was gilt ab Montag für Kosmetiksalons und Massagen?

7.5.2021, 16:08 Uhr
Gesichtsmassagen und Kosmetikbehandlungen sind ab dem 10. Mai bei einer Inzidenz unter 100 wieder erlaubt. Die Maske wird abgesetzt, wenn die Art der Dienstleistung es erfordert.

© Jürgen Rübig/Pixabay LizenzCC Gesichtsmassagen und Kosmetikbehandlungen sind ab dem 10. Mai bei einer Inzidenz unter 100 wieder erlaubt. Die Maske wird abgesetzt, wenn die Art der Dienstleistung es erfordert.

Ab dem 10. Mai dürfen alle bisher noch geschlossenen Anbieter körpernaher Dienstleistungen wieder öffnen, vorausgesetzt, die 7-Tage-Inzidenz liegt unter 100. Damit sind kosmetische Behandlungen, Maniküren, Massagen und das Tätowieren und Piercen in allen Landkreisen Bayerns möglich, in denen die Bundes-Notbremse nicht greift.

Wo das aktuell der Fall ist, sehen Sie in unserer interaktiven Karte (hellste Farbe). Ein Klick in die Karte zeigt, wie sich die Inzidenzwerte in den letzten Tagen entwickelt haben - ob Verschärfungen oder Lockerungen anstehen. Ist das der Fall, gibt die Karte an, wann die Änderung erfolgt. Die Daten werden automatisch vom Robert-Koch-Institut eingeholt und verarbeitet.

Zusätzlich müssen alle Vorgaben erfüllt werden, die auch beim Friseurbesuch und der Fußpflege gelten. Es herrscht eine FFP2-Maskenpflicht, solange die Art der Dienstleistung sie zulässt, es braucht einen Termin und es werden Kontaktdaten erfasst. Ebenso muss im Laden ausreichend Abstand herrschen und der Anbieter braucht ein Hygienekonzept.

Was, wenn der Inzidenzwert über 100 liegt?

Dann dürfen wie bislang nur noch Friseure und die Fußpflege öffnen - und Praxen, in denen eine medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistung erbracht oder eine medizinisch notwendige Behandlungen angeboten wird.

Verwandte Themen