Maas' Hate-Speech-Gesetz: Facebook, lösch du mal!

19.6.2017, 10:48 Uhr
Will sich von seinen Plänen nicht abbringen lassen: Justizminister Heiko Maas.

© dpa Will sich von seinen Plänen nicht abbringen lassen: Justizminister Heiko Maas.

Wen würden Sie lieber als Wächter über die Grenzen der Meinungsfreiheit sehen? Die unabhängige Justiz oder ein Privatunternehmen wie Facebook? Wer diese Frage mit "unabhängige Justiz" beantwortet, der kann sich über das Gesetzesvorhaben von Heiko Maas nur wundern. Denn die Pläne des SPD-Politikers würden dafür sorgen, dass Facebook, Twitter und andere Netzwerke zu den neuen Herren über die Meinungsfreiheit werden.

Maas will die Netzwerke dazu verpflichten, Hasskommentare binnen 24 Stunden zu löschen. Sonst drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Das klingt zunächst einleuchtend: Auf Facebook werden die Grenzen der Meinungsfreiheit viel zu oft überschritten, zum Beispiel, wenn zu Straftaten aufgerufen wird. Das teils aggressive Meinungsklima schreckt viele Menschen davon ab, überhaupt an Diskussionen teilzunehmen.

Maas` Plan - so gut er auch gemeint ist - dürfte allerdings unbeabsichtigte Konsequenzen haben. Es braucht kein Diplom in Management, um vorauszusehen, wie die Netzwerke auf die Vorgaben reagieren werden: Im Zweifel wird ein Kommentar einfach gelöscht, selbst wenn gar nicht klar ist, ob es sich nun tatsächlich um Hass oder strafbare Inhalte handelt.

Denn warum sollten Facebook oder Twitter - gewinnorientierte Unternehmen also - riskieren, ein Bußgeld zu kassieren? Schlechte Aussichten für die Meinungsfreiheit und den für eine Demokratie so wichtigen Dialog.

 

Der Staat darf die Verantwortung deshalb nicht Wirtschaftsunternehmen wie Facebook überlassen. Er muss selbst dafür sorgen, dass Strafbares erstens als solches rechtssicher erkannt und zweitens auch tatsächlich bestraft wird. Das funktioniert dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden so ausgestattet werden, dass sie den Internet-Netzwerken mehr Aufmerksamkeit widmen können als bisher.

Für eine solche Ausstattung zu sorgen, erfordert aber die Abstimmung mit 16 für ihre jeweilige Polizei zuständigen Bundesländern. Das aber wäre für Maas freilich viel aufwendiger, als sich einfach per Gesetz aus der Verantwortung zu stehlen. 

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