Mordwaffe Auto: Warum der Haftbefehl von München berechtigt ist

17.11.2019, 15:49 Uhr
Ein Autofahrer hatte in München mehrere rote Ampeln missachtet und zwei Jugendliche angefahren. Einer von ihnen starb.

© Sven Hoppe, dpa Ein Autofahrer hatte in München mehrere rote Ampeln missachtet und zwei Jugendliche angefahren. Einer von ihnen starb.

Kein noch so ausgeklügeltes Sicherheitssystem kann im Zweifelsfall die Physik überlisten. Wenn aber hirnlose Angeberei hinzukommt oder die Flucht vor der Polizei, wird es hochgefährlich. Die Raser sitzen gut geschützt von Gurt und Airbags in ihren Wagen. Leidtragende sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die arglos unterwegs sind.


Autofahrer tötet 14-Jährigen: Haftbefehl wegen Mordes


Der vor zwei Jahren eingeführte Raserparagraf 315 d und jetzt der Haftbefehl von München, in dem ganz klar von Mord und Mordversuch die Rede ist, zeigen die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats.

Entlarvende Flucht vor Polizei

Protzerei ist noch kein Mordmotiv, aber die mögliche Vertuschung einer Straftat schon. Das legt die Flucht vor der Polizei als Verdacht nahe. Was aber ist mit der täglichen Nerverei durch brüllende Motoren und schnelles Beschleunigen aufgemotzter Fahrzeuge? Die Polizei kennt die Lieblingsrouten der PS-Protzer. Aber der juristisch wasserdichte Nachweis eines illegalen Rennens ist extrem schwierig – wenn kein fatales Unglück passiert.

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