Schwerer Kindesmissbrauch soll künftig wie Totschlag geahndet werden

19.6.2020, 16:31 Uhr
Schwerer Kindesmissbrauch soll künftig wie Totschlag geahndet werden. Der Tat läge "eine hohe kriminelle Energie sowie eine kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung", argumentieren die Innenminister.

© Julian Stratenschulte, dpa Schwerer Kindesmissbrauch soll künftig wie Totschlag geahndet werden. Der Tat läge "eine hohe kriminelle Energie sowie eine kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung", argumentieren die Innenminister.

Bei der Innenministerkonferenz in Erfurt wurde einstimmig beschlossen, dass schwerer Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauch mit Todesfolge künftig einem Tötungsdelikt gleichgesetzt werden sollen. Laut einem Beschlusspapier, dass dem Spiegel vorliegt, einigten sich die Innenminister auf diese Verschärfung. Zuletzt hatte ein Missbrauchsfall in Münster, in dem es inzwischen 18 Tatverdächtige gibt, für Aufsehen gesorgt. Dieser Fall entfachte anschließend eine politische Debatte über Strafverschärfungen.


Kommentar: Nur härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch reichen nicht aus


Der Vorschlag für das neue Strafmaß ging auf den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) zurück. Das Bundesland war seit Anfang 2019 wegen mehrerer Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern immer wieder in die Schlagzeilen geraten.

Bundesweiter Kinderpornografie-Tauschring ermittelt

So hatten beispielsweise auf einem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe mehrere Männer Kinder hundertfach über Jahre schwer sexuell missbraucht. Ermittlungen zu einem bundesweiten Kinderpornografie-Tauschring hatten im Oktober 2019 in Bergisch Gladbach bei Köln begonnen und erstrecken sich mittlerweile auf sämtliche Bundesländer.

Die Innenministerkonferenz (IMK) erläuterte in ihrem Beschlusspapier, dass Taten wie schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge "eine hohe kriminelle Energie sowie eine kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung" zugrunde liege. Das sei "im Unrechtsgehalt mit einem Tötungsdelikt im Sinne des Paragrafen 212 des Strafgesetzbuches vergleichbar". Der Paragraf 212 behandelt das Delikt Totschlag, dafür droht laut Paragrafen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.

In diesem Zusammenhang fordern die Innenminister "eine Anpassung der strafprozessualen Regelungen". Darüber hinaus sollten die Ermittlungsbehörden nach Auffassung der IMK in Verfahren wegen Kindesmissbrauchs weitergehende Zugriffsmöglichkeiten auf Telekommunikationsinhalte, also beispielsweise E-Mails und Computer-Dateien, bekommen können.


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