Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe: Das sagen Verantwortliche

6.11.2015, 14:17 Uhr
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat den Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) unterstützt: "Eine organisierte und gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid stünde meinem Verständnis von Selbstbestimmung entgegen und missachtet, dass das Sterben untrennbar zum Leben gehört." Schmidt befürchtet nicht, dass Unsicherheiten für Ärzte entstehen: "Der Arzt ist kein Gewerbetreibender, sondern Partner des Erkrankten in schwierigen Lebenssituationen", sagt der Politiker aus Fürth.
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"Lehne die Hilfe zum Sterben kategorisch ab"

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat den Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) unterstützt: "Eine organisierte und gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid stünde meinem Verständnis von Selbstbestimmung entgegen und missachtet, dass das Sterben untrennbar zum Leben gehört." Schmidt befürchtet nicht, dass Unsicherheiten für Ärzte entstehen: "Der Arzt ist kein Gewerbetreibender, sondern Partner des Erkrankten in schwierigen Lebenssituationen", sagt der Politiker aus Fürth. © Harald J. Munzinger

Michael Frieser, CSU-Bundestagsabgeordneter aus Nürnberg, lobt das Gesetz als "Eindämmung von geschäftsmäßigen Angeboten zur Suizidbeihilfe, weil sie für Menschen in schweren Lagen eine große, ja tödliche Gefahr bergen. Damit kann in Zukunft den Sterbehilfevereinen das Handwerk gelegt werden."
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"Für Ärzte und nahe Angehörige ändert sich nichts"

Michael Frieser, CSU-Bundestagsabgeordneter aus Nürnberg, lobt das Gesetz als "Eindämmung von geschäftsmäßigen Angeboten zur Suizidbeihilfe, weil sie für Menschen in schweren Lagen eine große, ja tödliche Gefahr bergen. Damit kann in Zukunft den Sterbehilfevereinen das Handwerk gelegt werden." © De Geare/oh

Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm plädiert für eine gute Sterbebegleitung: "Jetzt ist das Wichtigste, dass wir die Menschen beim Sterben gut begleiten und dadurch mithelfen, dass sie gar nicht den Wunsch entwickeln, sich das Leben zu nehmen."
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"Gar nicht den Wunsch entwickeln, sich das Leben zu nehmen"

Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm plädiert für eine gute Sterbebegleitung: "Jetzt ist das Wichtigste, dass wir die Menschen beim Sterben gut begleiten und dadurch mithelfen, dass sie gar nicht den Wunsch entwickeln, sich das Leben zu nehmen." © Stefan Hippel

Für die evangelische Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern ist assistierter Suizid keine Option: "Wer zu seinem menschenwürdigen Weiterleben auf die Unterstützung seiner Familie, von Ärzten und Krankenpflegern und der Finanzierung durch Krankenversicherungen angewiesen ist, wird es als Druck empfinden, wenn assistierter Suizid eine gesetzlich und gesellschaftlich akzeptierte Möglichkeit ist."
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"Druck, wenn Suizid gesetzlich akzeptiert ist"

Für die evangelische Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern ist assistierter Suizid keine Option: "Wer zu seinem menschenwürdigen Weiterleben auf die Unterstützung seiner Familie, von Ärzten und Krankenpflegern und der Finanzierung durch Krankenversicherungen angewiesen ist, wird es als Druck empfinden, wenn assistierter Suizid eine gesetzlich und gesellschaftlich akzeptierte Möglichkeit ist." © dpa

Dagmar Wöhrl ist mit dem Abstimmungsergebnis nicht zufrieden: "Heute wurden eigene Ansichten von Ethik und Moral gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt. Ich möchte nicht, dass künftig am Sterbebett Staatsanwälte anstelle von Angehörigen und Ärzten stehen. Die heutige Entscheidung schränkt das Selbstbestimmungsrecht der Menschen unnötig ein."
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"Ich bedauere das Ergebnis der Abstimmung sehr"

Dagmar Wöhrl ist mit dem Abstimmungsergebnis nicht zufrieden: "Heute wurden eigene Ansichten von Ethik und Moral gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt. Ich möchte nicht, dass künftig am Sterbebett Staatsanwälte anstelle von Angehörigen und Ärzten stehen. Die heutige Entscheidung schränkt das Selbstbestimmungsrecht der Menschen unnötig ein." © Stefan Hippel

Uwe Kekeritz (Grüne) war Befürworter des Antrags von Katja Keul (Grüne), wonach auf eine Neuregelung verzichtet wird: "Ich habe dagegen gestimmt, denn es bleiben im Wesentlichen zwei Fragen ungeklärt: Können Ärzte, die mehrmals Menschen bezüglich Suizid beraten, juristisch belangt werden? Und: Darf ein Mensch, der dem Tode nahesteht, sich zwangsweise nur an einen Arzt seines Vertrauens wenden, um über Sterbehilfe zu sprechen? Was ist, wenn ich keinen Arzt des Vertrauens habe oder kenne?"
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"Wenn es das nicht gibt, werden Betroffene ins Ausland gehen"

Uwe Kekeritz (Grüne) war Befürworter des Antrags von Katja Keul (Grüne), wonach auf eine Neuregelung verzichtet wird: "Ich habe dagegen gestimmt, denn es bleiben im Wesentlichen zwei Fragen ungeklärt: Können Ärzte, die mehrmals Menschen bezüglich Suizid beraten, juristisch belangt werden? Und: Darf ein Mensch, der dem Tode nahesteht, sich zwangsweise nur an einen Arzt seines Vertrauens wenden, um über Sterbehilfe zu sprechen? Was ist, wenn ich keinen Arzt des Vertrauens habe oder kenne?" © abgeordnete

Carsten Träger (SPD) hat für den Entwurf von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) gestimmt: "Einerseits bin ich froh, dass unheilbar kranken Menschen eine legale und humane Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben und Sterben erhalten bleibt. Auf der anderen Seite bleibt bei dem jetzt verabschiedeten Entwurf ein wesentlicher Zweifel: Das im Entwurf beinhaltete Verbot der ,geschäftsmäßigen' Suizidhilfe kann dazu führen, dass sich in Zukunft Ärzte aus Angst vor Strafverfolgung vermehrt gegen die Erfüllung eines Wunsches nach Sterbebegleitung entscheiden werden", sagt der Fürther Bundestagsabgeordnete.
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"Zweifel am jetzt verabschiedeten Entwurf"

Carsten Träger (SPD) hat für den Entwurf von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) gestimmt: "Einerseits bin ich froh, dass unheilbar kranken Menschen eine legale und humane Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben und Sterben erhalten bleibt. Auf der anderen Seite bleibt bei dem jetzt verabschiedeten Entwurf ein wesentlicher Zweifel: Das im Entwurf beinhaltete Verbot der ,geschäftsmäßigen' Suizidhilfe kann dazu führen, dass sich in Zukunft Ärzte aus Angst vor Strafverfolgung vermehrt gegen die Erfüllung eines Wunsches nach Sterbebegleitung entscheiden werden", sagt der Fürther Bundestagsabgeordnete. © Privat/Archiv

Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery spricht sich gegen ärztliche Sterbehilfe aus: "Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist."
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"Tötung gehört nicht zu den Aufgaben des Arztes"

Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery spricht sich gegen ärztliche Sterbehilfe aus: "Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist." © Stefan Hippel

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