Erste Erfahrungen

Praktisch, aber etwas unheimlich: So kommen Schwabachs E-Scooter an

27.10.2021, 11:01 Uhr
Nicht zu übersehen: Die kleinen, grünen E-Scooter fahren oder stehen jetzt auch in Schwabach an vielen Stellen. Dass für die Fahrer dieselben Vorschriften wie beim Autofahren gelten, hat noch nicht jeder verinnerlicht.  

© Martin Gerten, dpa Nicht zu übersehen: Die kleinen, grünen E-Scooter fahren oder stehen jetzt auch in Schwabach an vielen Stellen. Dass für die Fahrer dieselben Vorschriften wie beim Autofahren gelten, hat noch nicht jeder verinnerlicht.  

Es ist kaum zu übersehen, auch in Schwabach sind die elektrischen Roller eingezogen. Klein, grün und ziemlich schnell düsen sie mit ihren Fahrerinnen und Fahrern durch die Gegend und sorgen bei den Bürgern für gemischte Gefühle. Mein persönlicher Erfahrungsbericht fällt jedoch überwiegend positiv aus:

Neulich, als ich zum Bahnhof laufe, werde ich scharenweise von Rollerfahrerinnen und -fahrern überholt. Ein paar Mal werde gefühlt fast überfahren. Trotzdem bereue ich es kurzzeitig, mir weder ein Fahrrad noch einen dieser Roller geschnappt zu haben, um schneller und bequemer zum Bahnhof zu gelangen.

Als ich dann aber sehe, wie die Polizei ein Pärchen rauszieht, das zu zweit und offenkundig auch noch stark angetrunken auf einem Roller fährt, bin ich doch ganz froh, nach meinen zwei Gläsern Wein ordnungsgemäß zu Fuß unterwegs zu sein. Schließlich winken saftige Strafen, wenn man die 0,5-Promille-Grenze überschreitet oder sich gar noch in der Probezeit seines Führerscheins befindet.

Doch davon abgesehen sind die Scooter eigentlich eine super Alternative, um von A nach B zu gelangen. Schließlich kann man die Roller einfach überall starten und genauso leicht fast überall wieder abstellen.

Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere an die Bilder, als die Roller relativ neu in den größeren Städten eingeführt wurden. Scharenweise lagen sie aufeinandergestapelt im Gebüsch, auf Parkplätzen oder sogar auf Fahrbahnen und sorgten so für viel ziemlich viel Unmut und Ärger.

Ein cleverer Zug

Mittlerweile hat sich das jedoch gelegt. Die Scooter sind zwar immer noch überall zu finden, aber in den meisten Fällen stehen sie noch – zwar manchmal mitten im Weg, aber mehr auch nicht. Schließlich gibt es Zonen, in denen man die Roller nicht abstellen darf, da sie sonst vom System gesperrt werden. Ein cleverer Zug von Seiten der Betreiber und der Stadt, um beispielsweise die direkte Innenstadt oder den Stadtpark frei von den Geräten zu halten.

Und auch das Randalieren mit und an den E-Rollern hält sich in Schwabach im unauffälligen Bereich. Zwar gibt es laut der Schwabacher Polizei hin und wieder Anrufe von älteren Menschen, doch meistens, weil jemand die Roller für gestohlen und danach achtlos abgestellt hält.

Was die Polizei jedoch sehr auffällig nennt, ist die Zunahme an Trunkenheitsfahrten. Gerade bei jugendlichen Fahrern fehlen laut Polizei noch die Sensibilisierung und das Bewusstsein dafür, dass für E-Roller im Gegensatz zu Fahrrädern dieselben Vorschriften wie für das Fahren eines Autos gelten. Zwar braucht man keinen Führerschein, doch wissen die wenigsten, dass man bis zum 21. Lebensjahr oder in seiner Probezeit nur mit 0,0 Promille Alkohol Auto (oder Roller) fahren und ansonsten die 0,5 Promille nicht überschreiten darf. Wer sich nicht daran hält, sammelt ganz schnell Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Ich muss gestehen, dass mir diese Roller etwas unheimlich sind. Klar, wie so vieles andere im Leben auch ist das Fahren damit wohl eine Gewöhnungssache. Doch mit ihren kleinen Rädern und der relativ hohen Geschwindigkeit wecken sie dann doch eher ein mulmiges Bauchgefühl in mir, wenn ich mir vorstelle, dass bereits eine kleine, unvorhergesehene Unebenheit fatale Folgen haben kann. Denn sind wir mal ehrlich: Wer trägt schon den vom Hersteller empfohlenen Kopfschutz?

Nichtsdestotrotz sind diese Roller eine interessante und günstige Alternative, die mehr Mobilität und ein bisschen mehr Umweltfreundlichkeit mit sich bringt – wären da nicht Themen wie gegenseitige Rücksichtnahme und das Bewusstsein dafür, dass man eben auch Teilnehmer am beziehungsweise im öffentlichen Straßenverkehr ist.

Doch ich bin mir sicher, dass wir alle mit ein wenig Gewöhnung schnell damit zurechtkommen und den Vorteil dieser Alternative zu schätzen lernen, zumindest während die Witterung das zulässt. Denn was im Winter ist, bleibt erst einmal offen...

E-Scooter: Das sollte man wissen

Die E-Scooter des estnischen Mobilitätanbieters Bolt sind seit 1. Oktober auch in Schwabach verfügbar. Neben Berlin, München und Hamburg hat das Unternehmen Roller in allen größeren Städten, wie Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Hannover, Münster, Mönchengladbach, Wolfsburg, Braunschweig, Stuttgart und Potsdam aufgestellt. Zu den Investoren von Bolt gehört auch der Daimler-Konzern.

Die Firma Bolt hat 175 der elektrobetriebenen Roller in Schwabach zum Ausleihen bereitgestellt. Per Handy-App können die Nutzer einen Roller an einer der 35 Stationen im Schwabacher Stadtgebiet ausleihen. Ausschlaggebend für die Leihgebühr ist die Nutzungsdauer. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Stadt auf neun Cent pro Minute. Wer den Roller nicht mehr nutzen will, muss sich über die App wieder ausloggen. Das Ausloggen ist allerdings nur in bestimmten Zonen möglich.

Bolt hat seinen Hauptsitz in Tallin und ist vertreten in mittlerweile über 300 Städten in 45 Ländern in Europa, Afrika, Westasien und Lateinamerika. Neben E-Scootern bietet das Unternehmen vielerorts auch Fahrdienste, E-Fahrräder, Essens- und Paketauslieferungen über seine Plattform an. Es hat 75 Millionen Kunden weltweit, und mehr als 1,5 Millionen Fahrer nutzen die Bolt-Plattform, um Fahrten anzubieten.

Nachts, wenn sie am wenigsten gebraucht werden, lassen Verleihfirmen die Elektroroller einsammeln, an einer zentralen Stelle aufladen, wenn notwendig reparieren, und wieder verteilen, damit sie am nächsten Tag von zahlenden Kunden benutzt werden können.

Die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ regelt in Deutschland die Verwendung der Elektroroller. Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis.

Auf Radwegen erlaubt

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten.

Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.

Nur für eine Person

Die Schwabacher Polizei hat ihr Augenmerk auf die E-Roller gerichtet. Seit 1. Oktober haben die Beamten zwölf Verstöße festgestellt. „Eine ganze Menge für eine Stadt wie Schwabach“, sagt dazu Patrick Stiegler, der Stellvertretende Dienstellenleiter der Polizei in Schwabach. Festgestellt wurden beispielsweise eine Fahrt mit 1,14 Promille Alkohol im Blut sowie eine Fahrt unter Drogeneinwirkung.

„Die Leute wissen gar nicht, dass das nicht wie ein Fahrrad, sondern wie ein Kfz zu sehen ist“, erklärt Stiegler. Für Fahrräder gilt die 1,5 Promille-Grenze. Die Promille-Grenze für Pkw-Fahrer im Straßenverkehr liegt bei 0,5.

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