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Corona-Teständerung: Wer nun zahlen muss - und wie viel

Simone Madre

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1.7.2022, 11:01 Uhr
Die sogenannten Bürgertests wurden am 1. Juli deutlich eingeschränkt. 

© Sven Hoppe, dpa Die sogenannten Bürgertests wurden am 1. Juli deutlich eingeschränkt. 

Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Das regelt eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die sogenannten Bürgertests deutlich einzuschränken. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa einer Milliarde Euro pro Monat. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", so Lindner.

Wer erhält derzeit einen kostenlosen Schnelltest?

Für die folgenden Bevölkerungsgruppen sind Schnelltests weiterhin kostenlos:

  • Kinder vor dem fünften Geburtstag
  • Schwangere in den ersten drei Monaten
  • Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

Hierzu braucht es jeweils einen Nachweis. Zudem müssen die Teststellen dokumentieren, weshalb ein Test durchgeführt wurde. Das führt zu einem erhöhten Organisationsaufwand. Möchte eine Person jemanden im Krankenhaus besuchen, so kann das Krankenhaus zunächst einen Schein ausstellen. Laut Bundesgesundheitsministerium reicht auch eine glaubhafte Selbstauskunft ohne Unterschrift der Klinik. Zudem haben einige Krankenhäuser, wie das Klinikum Neumarkt, eine eigene Teststelle im Eingang.

Bei Kleinkindern ist der Nachweis die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass.

Wer erhält einen vergünstigten Corona-Schnelltest für 3 Euro?

Einen vergünstigen Test mit drei Euro Zuzahlung erhält man in folgenden Fällen:

  • für Innenraumveranstaltungen wie Familienfeiern und Konzerte (am Tag der Testung)
  • rote Corona-Warn-App
  • private Treffen mit Risikogruppen (Menschen ab 60, mit Behinderung oder mit Vorerkrankung)

Wer einen solchen Test will, muss auch hier einen Anspruch nachweisen. Dafür zeigt man beispielsweise sein Handy mit der Corona-Warn-App oder das Veranstaltungsticket. In den anderen Fällen wie einem privaten Treffen muss man meist unterschreiben, dass man den Test für diesen Zweck nutzen will. Diese Unterschriften werden in der Teststelle aufgehoben und sollen einen Abrechnungsbetrug erschweren.

Bekommt man weder einen kostenlosen noch einen vergünstigten Schnelltest angeboten, kann man sich natürlich trotzdem testen lassen. Dann zahlt man aber den vollen Preis.

Wenn man Symptome hat, soll man zuhause bleiben und sich telefonisch an einen Arzt wenden. Der bestimmt dann, wie es weiter geht, und ob ein Antigentest oder PCR-Test sinnvoll ist.

Was sagen Ärzte zur neuen Testverordnung?

"Wenn eine derart komplexe Neuregelung einen Tag vor deren Wirksamkeit beschlossen und verkündet wird, dann ist doch das Chaos für alle Beteiligten absehbar", hieß es am Donnerstag von der Medizinervereinigung Hartmannbund. Als "Bürokratiemonster" hatte bereits vor Tagen der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, die Pläne mit heftigen Worten kritisiert: "Die Hausärztinnen und Hausärzte sind nicht die Geldeintreiber eines überforderten Staates."

Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung forderte sogar die Einstellung der Bürgertests. Und die "Deutsche Apotheker Zeitung" stimmte ihre Branche so auf die Änderungen ein: "Es wird also komplizierter in der Apotheke. Dafür gibt es dann auch weniger Geld ab dem 1. Juli." Statt 8 Euro für den Abstrich und 3,50 fürs Material erstattet der Bund nur noch 7 bzw. 2,50 Euro.