Plötzlich verfällt der Corona-Impfnachweis

2G lässt für viele Winterurlaub in Österreich platzen - so dürfen Sie trotzdem auf die Piste

9.11.2021, 10:11 Uhr
Wer nicht mehr in Österreich Skifahren darf, könnte etwa in ein deutsches oder - wie hier - Südtiroler Skigebiet ausweichen. Vorausgesetzt, die Regeln ändern sich dort nicht auch noch.

© Matthias Niese Wer nicht mehr in Österreich Skifahren darf, könnte etwa in ein deutsches oder - wie hier - Südtiroler Skigebiet ausweichen. Vorausgesetzt, die Regeln ändern sich dort nicht auch noch.

Kurz gesagt: Reisende haben dann nur noch nach Corona-Impfung oder Genesung (2G) Zutritt zu Hotels, Restaurants oder in Lifte. Außerdem verfällt das Impfzertifikat früher, eine Auffrischungsimpfung ist ratsam. Andere Länder könnten folgen, Schulen könnten Skilager absagen - allerdings wird eine "praktikable Lösung" für Kinder kommen - bis zum "Ende der Schulpflicht" dürfte für Kinder 3G eine Option bleiben.

Es ist eine kleine Sensation, dass ausgerechnet Österreich, das vom Wintertourismus lebt wie kaum ein anderer Staat, angesichts dramatisch angestiegener Corona-Fallzahlen (die Sieben-Tage-Inzidenz lag dort zuletzt bei 599,6 - weit über dem deutschen Wert von knapp 191,5) auch den Tourismus einschränkt - ein völliger Ausfall der Skisaison wurde schon ausgeschlossen. Nun also 2G.

Wichtig für den Skiurlaub: Impfungen sind kürzer gültig

Doch schauen Sie in Ihren Impfpass oder auf Ihr digitales Impfzertifikat: Wie lange liegt die zweite Impfung zurück? Wer früh geimpft wurde, könnte auch in vielen anderen Ländern Probleme auf Reisen bekommen. Denn plötzlich könnte man wieder als "ungeimpft" dastehen. Das beträfe etwa im Februar Geimpfte schon jetzt, wer etwa im kommenden Februar 2022 in den Faschingsferien in den österreichischen Skiurlaub will, darf nicht vor Juni 2021 geimpft worden sein.

Überprüfen Sie besser, wie lange Ihr Impfschutz gegen Corona offiziell anerkannt wird. Jedes Land regelt das anders.

Überprüfen Sie besser, wie lange Ihr Impfschutz gegen Corona offiziell anerkannt wird. Jedes Land regelt das anders. © imago images/Christian Ohde, NN

"Wir werden die Zügel für die Ungeimpften straffer ziehen müssen", sagte Österreichs Bundeskanzler Schallenberg am Freitagabend. Es soll zwar noch eine vierwöchige Übergangsfrist nach der ersten Impfdosis plus negativem PCR-Test sowie einen Grünen Pass ab der zweiten Impfung geben - der ist dann aber nur noch neun Monate ab der zweiten Impfung gültig statt bislang 360 Tage.

So sollen sich mehr Menschen zu einer Auffrischungsimpfung entschließen. Und prompt zeigen die neuen Corona-Regeln in Österreich Wirkung: Zehntausende standen am Wochenende Schlange, um ihre Freiheiten zu erhalten. Dafür wurde inzwischen sogar ein neuer Begriff erfunden: die "Schnitzel-Panik".

Schulen würden Skilager bei 2G statt 3G absagen - Lösung gefunden

Diese Regelung könnte auch viele Schulklassen betreffen. So hat etwa das Nürnberger Neue Gymnasium Skilager für seine sechsten und siebten Klassen im Januar geplant. Angesichts der vielen noch ungeimpften Schüler hat man sich dort aber entschlossen, aus Solidarität das Skilager bei einer Umstellung von 3G auf 2G abzusagen. Der Traum vom Aufbau einer Klassengemeinschaft bei einer gemeinsamen Woche im Schnee nach so vielen Entbehrungen hätte erneut platzen können, danach sieht es aber nun doch nicht aus.

2G-Regel gilt nicht bei Kindern bis Ende der Schulpflicht

Allerdings sind Kinder unter zwölf Jahren von der neu beschlossenen 2G-Regel ausgenommen. Außerdem teilte die österreichische Bundesregierung mit, dass für Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren "an einer praktikablen Lösung" gearbeitet werde. Die scheint nun gefunden zu sein.

Stellvertretend für andere österreichische Bundesländer hat Tirol sich in einer Pressemeldung zu konkreten Regeln für Kinder geäußert, dort heißt es: "Die 2G-Regel gilt für alle Personen nach Ende der Schulpflicht". Und weiter: "Der 2G-Nachweis ist in Seilbahnen (Skilifte und Gondeln) ab 15. November verpflichtend, die Maskenpflicht entfällt. Ausgenommen sind alle Kinder unter zwölf Jahren."

Für 13- bis 15-Jährige reicht also vermutlich weiterhin ein negativer Test. In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests nach wie vor für alle kostenfrei. Auch wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, darf mit ärztlichem Attest und PCR-Test weiter am öffentlichen Leben teilnehmen. In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests nach wie vor für alle kostenfrei.

Noch im Spätsommer dachten wir, Corona ist so gut wie rum ums Eck - angesichts der vielen Geimpften wurde Reisen immer einfacher. Nun steigen die Coronazahlen in vielen Ländern rasant und brechen neue Rekorde, denn noch immer sind viel zu viele Menschen ungeimpft und gefährden sich selbst und andere. Nun steigt auch der Druck auf Geimpfte, erste Bundesländer, aber auch Urlaubsländer überlegen bereits 2G+ (Geimpft, Genesen plus Test) oder führen es ein.

Plötzlich zurück auf Status "ungeimpft"

Wir entspannen uns nicht, sondern verspannen uns wieder. Dabei haben wir uns doch sogar darauf eingestellt, dass wir nicht nur ganz sicher Winterurlaub machen können, sondern auch in immer mehr ferne Länder fliegen dürfen.

Doch nun wird verstärkt empfohlen, dass sich über 70-Jährige und Risikogruppen, die als erste schon im Frühjahr 2021 gegen Corona gespritzt wurden, ein drittes Mal "booster-"impfen lassen.

Und generell raten Gesundheitsexperten (wenn auch noch nicht von der Ständigen Impfkommission empfohlen) allen, sich ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung eine dritte zur Auffrischung geben zu lassen oder sich beizeiten um einen Impftermin für diese Zeit zu kümmern. Sonst gilt man vielleicht plötzlich wieder als ungeimpft und wird kalt erwischt - dann muss man sich mindestens wieder testen lassen (3G) oder darf gar nicht reisen (in Zielen mit 2G-Regel).

An Grenzen könnte ein zu alter Nachweis zum Problem werden

Das Thema Ablaufen des Coronaschutzes wird dann eventuell spätestens an der Grenze offiziell: So verlangen manche Länder von Genesenen spätestens ein halbes Jahr nach der Infektion eine Corona-Schutzimpfung, der Status als Genesene oder Genesener verfällt sonst.

Andere setzen höchst unterschiedliche Grenzen, ab wann ein Impfschutz von ihnen ohne Auffrischung nicht mehr anerkannt wird - die Impfung ist also nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Welche Regeln tagesaktuell für Ihr potenzielles Reiseziel gelten, sagt ihnen stets das Auswärtige Amt auf seinen Seiten zu Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie.

Es könnte sogar sein, dass wir uns nach dem dritten vielleicht ein halbes Jahr später sogar ein viertes Mal impfen lassen müssen - es sei denn, es gibt bis dahin sogar eine zugelassene Corona-Schutzpille, wie sie gerade vom US-Pharmakonzern Pfizer (dem Hersteller des von Biontech entwickelten Vakzins) avisiert wird.

Österreich: Impfschutz verfällt nach neun Monaten

Unser wichtigstes (Wintersport)Urlaubsland beispielsweise erkennt eine vollständige Impfung nur noch an, wenn die Zweitimpfung maximal neun Monate zurückliegt. Das bedeutet: Wer Ende Januar 2021 geimpft wurde, gilt dort schon jetzt ohne Auffrischung noch vor oder am Anfang der Winter- und Skisaison nicht mehr als durchgeimpft.

Und wer etwa am 1. März zum zweiten Mal geimpft wurde, muss ab 1. Januar eine Auffrischungsimpfung nachweisen. Geimpfte, die (einmal) Johnson & Johnson bekommen haben, müssen ab 3. Januar alle eine Auffrischungsimpfung nachweisen. Diese verlängert dann aber ganz generell den Impfschutz um weitere 360 Tage. Wer sich also etwa nach einem halben Jahr eine weitere Spritze verpassen lässt, kann unbesorgt einreisen. Welche Regeln noch kommen, kann man noch nicht sagen.

Andere Länder sind strikter oder ziehen nach

Kroatien verfährt ähnlich, hier gilt eine vollständige Impfung noch 365 Tage, also genau ein Jahr. Israel hat sich am 1. November für den Tourismus geöffnet, das Land verlangt allerdings von Einreisenden eine Impfung, die nicht älter als ein halbes Jahr (180 Tage) alt sein darf. Eine dritte "Booster"-Impfung macht die Regel dann hinfällig. Auch hier dürften weitere Länder bald eigene Regeln bekanntgeben.

EU-Verordnung: Entscheidend ist Zeitpunkt des QR-Code-Scans

In Deutschland steht die Entscheidung noch aus, ob eine ähnliche Regelung wie in Österreich eingeführt wird. Das Thema wird diskutiert, man verweist jedoch auf eine EU-Verordnung, in der die digitalen Impfzertifikate geregelt werden. Die soll allerdings am 30. Juni 2022 auslaufen. Ihr zufolge gilt: Ein digitaler Impfnachweis der EU bleibt ein Jahr lang gültig, gilt allerdings nicht ab Zeitpunkt der zweiten Spritze, sondern wann Geimpfte ihren QR-Code etwa mit der CovPass-App eingescannt haben.

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