Schwerwiegende Vorwürfe

Tote Katzen im Restmüll entsorgt? Polizei ermittelt gegen Tierheim in Mittelfranken

stebe

Online-Redaktion

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18.3.2024, 15:29 Uhr
Die Polizei hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (Symbolbild)

© IMAGO/Alexey Maishev Die Polizei hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (Symbolbild)

Aus Gründen der Kostenersparnis sollen im Tierheim Ansbach immer wieder tote Katzen im Hausmüll beseitigt worden sein. Wie der "Bayerische Rundfunk" (BR) berichtet, hätten sich Mitarbeiter unter anderem mit entsprechenden Bildern an die Landesrundfunkanstalt gewandt. Auch die ehemalige Tierheimleitung Anna Eck habe die Vorwürfe bekräftigt. Der Vorstand dementierte hingegen und sieht eine "Schmutzkampagne". Nun ermittelt die Polizei.

Sterben lassen

Neben angeblichen Anweisungen, die toten Tiere im Hausmüll zu entsorgen, drangen auch weitere Missstände an die Öffentlichkeit. So sollen beispielsweise offensichtlich verletzte Katzen falsch, nicht ausreichend oder gar nicht behandelt worden sein. Bei einer "zu teuren" Behandlung sollen die Tiere sich selbst überlassen worden sein, was de facto bedeutet: Sterbenlassen aus Kostengründen.

Unter Berufung auf den "BR" habe sich auch der Tierschutzbund eingeschaltet. Man könne einzig aufgrund der Analyse der Bilder zwar nicht beurteilen, woran die Katzen genau gestorben seien, allerdings müsse alleine aus Seuchenschutzgründen eine korrekte Entsorgung der Kadaver gewährleistet werden.

Polizei leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Polizei hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie ein Pressesprecher gegenüber nordbayern.de bestätigte, prüfe man die erhobenen Vorwürfe. "Wir befragen aktuell Zeugen und werden dann nach Abschluss der Ermittlungen das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft übersenden", hieß es. Zwar könne man aufgrund des laufenden Verfahrens nicht sagen, gegen wen ermittelt wird und was der exakte Gegenstand sei, im Zentrum der Ermittlungen stehe jedoch eine Überprüfung der Einhaltung des "Tierschutzgesetzes und das tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz."