Unerlaubte Wahlwerbung? Strafbefehl gegen Bamberger Oberbürgermeister

8.1.2021, 13:23 Uhr
Oberbürgermeister Andreas Starke (Bildmitte) will Einspruch einlegen.

© Pressestelle Stadt Bamberg Oberbürgermeister Andreas Starke (Bildmitte) will Einspruch einlegen.

Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke soll sich wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten. Schon vor Bekanntgabe der Ermittlungsergebnisse teilt der Politiker mit: "Auch wenn die Geldstrafe nur 60 Tagessätze beträgt, habe ich sofort Einspruch eingelegt."

Vor der Kommunalwahl im Frühjahr 2020 hatte die SPD in Bamberg Briefe an Wahlberechtigte in deren Muttersprache versendet. Die Adressen und Staatsangehörigkeiten bekam die SPD nach eigenen Angaben vom Ordnungsamt. Die Herausgabe von Adressen für Wahlwerbung sei erlaubt, aber nicht die Angabe der Staatsangehörigkeit, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Rathaus. "Dies wurde übersehen."

"Als Dienstherr der Stadtverwaltung bedauere ich diesen Fehler sehr und entschuldige mich dafür", betonte Starke. Er habe aber nicht bewusst gegen das Meldegesetz verstoßen. In Zukunft soll "ein solcher Fehler" vermieden werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach eigenen Angaben auch gegen den Leiter der Wahlgeschäftsstelle und die Leiterin des Sachgebietes Pass- und Meldewesen. Das Verfahren gegen den Leiter der Wahlgeschäftsstelle sei nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Die Ermittlungen gegen die Leiterin des Sachgebiets Pass- und Meldewesens seien fallen gelassen worden.

Derzeit hat der Bamberger Oberbürgermeister außerdem mit einer weiteren Ermittlung zu tun. Der Kommunale Prüfungsverband wirft der Stadt Bamberg vor, knapp eine halbe Millionen Euro unrechtmäßig an Beamte und Angestellte ausgezahlt zu haben. Die Ermittlungsergebnisse in diesem Fall sollen Ende Januar vorliegen, kündigt Starke an.

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