Weitere Lockerungen

Bayern lockert! Das gilt jetzt im Freistaat

8.6.2021, 06:36 Uhr
Die Menschen in Bayern dürfen sich auf weitreichende Lockerungen freuen.

© Annette Riedl, dpa Die Menschen in Bayern dürfen sich auf weitreichende Lockerungen freuen.

Zunächst wird in Bayern zum 7. Juni der Katastrophenfall aufgehoben. Dieser wurde im Freistaat zuletzt wegen anhaltend hoher Corona-Zahlen am 9. Dezember ausgerufen. Zudem fällt ab Montag die Inzidenzschwelle 35 weg. Somit gibt es ab sofort lediglich die Schwellen unter 50 und zwischen 50 und 100. Stand Sonntag weisen lediglich sechs Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte in Bayern einen Inzidenzwert über 50 auf. Dazu gehören laut Robert-Koch-Institut (RKI) Kronach (71,9), Schweinfurt (52,4), Kitzingen (53,8), Günzburg (64,6), Neu-Ulm (62,8) und Unterallgäu (50,2).

Da die Gesamtinzidenz in Bayern bereits über einen längeren Zeitraum unter 50 liegt und weiterhin sinkt (25,3 am Sonntag), treten im Rahmen der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun weitreichende Lockerungen in Kraft. So dürfen sich ab Montag, 7. Juni, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 insgesamt zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen es zehn Personen aus beliebigen Haushalten sein. Doppelt Geimpfte sowie Genesene zählen wie gewohnt nicht dazu.

Zu beachten gilt bei den Inzidenzen immer, dass es sich um die stabile Inzidenz halten muss. Dazu muss der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden, damit die Lockerung gilt. Als Beispiel: In der Stadt Nürnberg lag die Inzidenz am Sonntag den dritten Tag in Folge unter 50. Sollte dies auch am Montag und Dienstag so bleiben, könnten am übernächsten Tag - in diesem Fall ab Donnerstag - auch die lockereren Regelungen gelten. Bis dahin gelten aber weiterhin die Regelungen für eine Inzidenz von unter 100.

Feiern, Schulen, Handel

Öffentliche und private Feiern aus besonderem Anlass, beispielsweise Geburtstags-, Hochzeits,- und Trauerfeiern, sind ebenfalls wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen bis zu 50 Personen draußen und bis zu 25 Personen drinnen feiern, Voraussetzung ist allerdings ein negativer Test. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen es bis zu 100 Personen draußen und 50 Personen drinnen sein, zudem entfällt die Testpflicht.

Bayerns Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen kehren wieder zur Präsenz zurück. So dürfen ab Montag bereits Unterricht und Vorlesungen bei einer Inzidenz unter 50 stattfinden. Ab 21. Juni gilt dies auch für Gebiete mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Inzidenzunabhängig sind an allen Schulen allerdings weiterhin zwei Tests pro Woche nötig, zudem gilt eine Maskenpflicht.

Der Handel kehrt mit allen bestehenden Auflagen nun auch in Gebieten mit einer Inzidenz über 100 zurück. Eine Terminvereinbarung wird zudem nicht mehr nötig sein. Zusätzlich können Märkte im Freien wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gastronomie, Kultur, Sport

Mehr Lockerungen gibt es indes für die Gastronomie, denn auch die Innengastronomie darf ab Montag wieder öffnen - selbst bei einer Inzidenz über 50 (mit negativem Test). Zudem darf zwei Stunden länger und somit bis Mitternacht geöffnet bleiben.

Hotelzimmer dürfen ab sofort an alle Personen vergeben werden, solange die gebietsabhängigen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Bei einer Inzidenz unter 50 müssen Gäste lediglich bei der Ankunft einen negativen Test vorweisen. Bei einer Inzidenz über 50 bleibt es bei einem Test alle 48 Stunden.

Auch dürfen sämtliche Freizeiteinrichtungen wieder öffnen, bei einer Inzidenz über 50 ist ein negativer Test nötig. Geschlossen bleiben allerdings weiterhin Prostitutionsstätten sowie Clubs und Diskotheken.

Wirtschaftsnahe und kulturelle Veranstaltungen sind mit fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen möglich, eine Testpflicht besteht erneut bei einer Inzidenz über 50. Der Gemeindegesang in Gottesdiensten ist inzidenzunabhängig ebenfalls wieder erlaubt.

Sowohl Kontaktsport als auch kontaktfreier Sport sind ab Montag in geschlossenen Räumen wie auch im Freien ohne Einschränkungen wieder möglich. Lediglich besteht eine Testpflicht in Gebieten mit einer Inzidenz über 50.

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