Berufungsprozess um Luchs-Wilderei: Weitere Zeugen werden gehört

19.2.2020, 08:28 Uhr

Ein wegen Wilderei zu einer Geldstrafe verurteilter Jäger will einen Freispruch erwirken. Der 54-Jährige hatte gegen das Urteil des Amtsgerichtes Cham vom vergangenen Herbst Rechtsmittel eingelegt, ebenso auch die Staatsanwaltschaft. Der Richter hatte zum Auftakt des Berufungsprozesses vor zehn Tagen darauf verwiesen, dass die Tötung des Luchses möglicherweise schon verjährt sein könnte.


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Richter und Staatsanwaltschaft in Cham waren im September 2019 zu der Überzeugung gekommen, dass der Jäger 2014 einen Luchs mit einer Lebendfalle gefangen und dann erschossen hat. Der Mann gab an, sein inzwischen gestorbener Vater habe die Falle zum Fangen von Füchsen aufgestellt.