Corona-Krise: Diese Finanzhilfen gibt es von Bund und Ländern

30.3.2020, 13:52 Uhr
Finanzminister Olaf Scholz präsentiert ein Paket zum Nachtragshaushalt 2020: Darin enthalten sind auch viele wirtschaftliche Hilfen.

© Stefan Boness/Ipon via www.imago-images.de, imago images/IPON Finanzminister Olaf Scholz präsentiert ein Paket zum Nachtragshaushalt 2020: Darin enthalten sind auch viele wirtschaftliche Hilfen.

Mieter: Wer wegen der Corona-Pandemie seine Miete nicht zahlen kann, der muss erst einmal nicht um seine Wohnung bangen. Normalerweise gilt: Wenn ein Mieter zwei Mal nacheinander seine Miete nicht oder nicht ausreichend zahlt, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Das ist jetzt anders.

Laut einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums darf wegen Mietschulden, die zwischen Anfang April und Ende Juni anfallen, niemandem gekündigt werden. Der Zeitraum kann bis Ende September verlängert werden. Die Regelung betrifft Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Pachtverhältnisse. Die Pflicht, die Miete zu bezahlen, ist damit aber nicht aufgehoben.

Kurzarbeit: Viele Unternehmen haben ihre Produktion heruntergefahren. Mit Kurzarbeit soll verhindert werden, dass sie ihre Mitarbeiter entlassen. In der Finanzkrise nach 2007 hat sich das Mittel bewährt. Diesmal allerdings dürfte es noch viel teurer werden als damals. Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet mit über zehn Milliarden Euro und bis zu 2,35 Millionen Betroffenen. Für den Einzelnen bedeutet das: Die Arbeitsagentur überweist grundsätzlich rund 60 Prozent des Nettoeinkommens, Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 Prozent.

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. wer es erhält, muss es aber in der Steuererklärung angeben, erklärt die IG Metall. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind steuerpflichtig. Im Zuge der Krise wurde die Zuverdienstgrenze für Kurzarbeiter angehoben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rief die Unternehmen zudem dazu auf, das Kurzarbeitergeld „wo es geht“ aufzustocken. In Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie sowie der Systemgastronomie ist das der Fall.


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Darlehen: Einkommenseinbußen in Folge der Krise gefährden die Zahlung der Zins- und Tilgungsraten bei Darlehen. Diese wird oft nicht oder nur in Teilen möglich sein. Eine Stundungsregelung soll nun nach dem Willen des Berliner Justizministeriums vermeiden, dass Darlehen verzugsbedingt gekündigt werden.

KfW-Hilfen: Solo-Selbstständige, Kleinunternehmen und Firmen können von den Sonderprogrammen der staatlichen Förderbank KfW profitieren. Die Liquiditätskredite werden über die jeweilige Hausbank ausgezahlt. Dazu kommen direkte Finanzspritzen. Ja nach Unternehmensgröße schwanken diese zwischen 9000 bis 15.000 Euro für drei Monate. In Bayern können Betroffene auch beim Freistaat Hilfen beantragen. Die Fördersummen reichen von 5000 Euro für Freiberufler und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Formulare und Informationen dazu stehen auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums in München (www.stmwi.bayern.de). Außerdem können Unternehmer und Freiberufler beim Finanzamt um einen Aufschub der Steuerzahlung bitten.

Große Unternehmen: Unternehmen mit hohem Umsatz oder mit mehr als 250 Mitarbeitern will der Staat mit Garantien stützen oder sie gleich ganz oder teilweise verstaatlichen. Nach der Krise sollen die Firmen dann wieder privatisiert werden.

Familien: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kündigte an, dass die Elterngeldmonate verschoben werden können, wenn die Elternzeit wegen Corona nicht genommen werden kann. Das betrifft zum Beispiel Eltern, die im Gesundheitsbereich tätig sind. Außerdem können Familien einfacher einen Kinderzuschlag beantragen, wenn die wegen der Krise Einkommenseinbußen verzeichnen.

Grundsicherung: Sie kann in der Krise leichter beantragt werden. Vorübergehend gibt es keine Überprüfung des Vermögens. Die Regierung rechnet damit, dass vor allem Selbstständige Hartz-IV-Leistungen beantragen werden.

Insolvenzen: Normalerweise müssen betroffene Unternehmen innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Insolvenz stellen. Diese Frist will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nun aussetzen. Sie will damit verhindern, dass an sich gesunde Unternehmen nicht wegen Corona in die Insolvenz getrieben werden - zum Beispiel weil Aufträge vorübergehend wegbrechen und staatliche Hilfen erst verzögert fließen.

Die Regelung gilt nicht für Unternehmen, die schon im vergangenen Jahr in der Krise steckten. Für diese gelten weiterhin „die üblichen Pflichten, bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärt Rainer Schaaf, Insolvenzrechtsexperte der Nürnberger Kanzlei Theopark. An sich gesunde Unternehmen sollten gut dokumentieren, dass Liquiditätsproblem erst mit der Corona-Krise aufgetreten sind, so Schaaf.

Sozialbeiträge: Arbeitgeber müssen nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, wenn sie wegen der Corona-Krise in einer finanziellen Notlage sind. Auf Antrag können die Beiträge demnach bis Mai gestundet werden.

Info: Den besten Überblick über die Hilfen bietet das bayerische Wirtschaftsministerium auf seinen Seiten www.stmwi.bayern.de. Für die Soforthilfen konkret zuständig ist der jeweilige Regierungsbezirk, in unserer Region sind dies folgende Seite: www.regierung.mittelfranken.bayern.de und www.regierung.oberfranken.bayern.de und www.regierung.oberpfalz.bayern.de. Die KfW-Kredite müssen über die jeweilige Hausbank beantragt werden.

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