Corona-Lockerungen in Bamberg: "Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall"

8.6.2021, 12:01 Uhr
In Bamberg gelten seit Montag, den 7. Juni, zahlreiche Corona-Lockerungen.

© Nicolas Armer, dpa In Bamberg gelten seit Montag, den 7. Juni, zahlreiche Corona-Lockerungen.

Am Montag ist in Bayern die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Zum 7. Juni wurde außerdem der Katastrophenfall aufgehoben. Damit sind weitreichende Lockerungen in sämtlichen Lebensbereichen verbunden. Die bisher bekannten Inzidenzschwellen fallen weg. Ab sofort sollen lediglich die Schwellen unter 50 und zwischen 50 und 100 gelten. Auch in Stadt und Landkreis Bamberg wird es Veränderungen geben, wie das Landratsamt und die Stadtverwaltung mitteilen. "Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall", heißt es von Seiten der Stadt Bamberg und es wurden Lockerungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen, privater Veranstaltungen sowie der Schulen, der Gastronomie und der Kultur angekündigt.

Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen

Nachdem die Inzidenz sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Bamberg stabil unter 50 liegt, dürfen sich ab sofort wieder 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen und gemeinsam aufhalten. Weiterhin werden dabei Kinder unter 14 sowie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Auch private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Tauffeiern oder Beerdigungen sind wieder möglich. Bei Einer Inzidenz unter 50 dürfen unter freiem Himmel 100 und im Innenbereich 50 Menschen zusammenkommen. Ab einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen nicht geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis, um an Feierlichkeiten teilnehmen zu können.

Erleichterungen für Schulen und Kindertagesstätten

Ab den 7. Juni kann in der Stadt und dem Landkreis Bamberg wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht stattfinden. Jedoch gilt weiterhin auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Im Sportunterricht kann die Maskenpflicht zukünftig entfallen. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentlich Tests erforderlich. Kindertagesstätten können analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurückkehren. Auch für Hochschulen gibt es Lockerungen: Es können wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmenden richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums und es gilt ebenso eine Testpflicht.


Boni-Affäre: Scharfe Rüge für Bambergs Rathausspitze


Auflagen für den Handel

Der Handel darf bei einer Inzidenz unter 100 wieder allgemein öffnen. Jedoch bestehen Auflagen wie zum Beispiel Hygienekonzepte und Kundenbegrenzung. Kunden müssen allerdings keinen Termin mehr vereinbaren. Märkte, die im Freien stattfinden, dürfen wieder uneingeschränkt sämtliche Waren verkaufen.

Schankwirtschaften bleiben geschlossen

Die Gastronomie in Bamberg darf ab sofort sowohl ihren Innen- als auch ihren Außenbereich bis 24 Uhr öffnen. Gäste brauchen nur bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ein negatives Testergebnis. Es gelten Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen und reine Schankwirtschaften müssen ihren Innenbereich geschlossen halten. Hotels dürfen zukünftig wieder Zimmer an alle Personen vergeben, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen.


Noch im Juni: Postbank-Filiale in der Bamberger Innenstadt wird schließen


In Bamberg muss in Zukunft nur noch bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die Testflicht alle 48 Stunden entfällt. Auch andere Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Solarien, Thermen oder Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Clubs und Diskotheken müssen weiterhin geschlossen bleiben. Für alle wird Sport indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich.

Kulturelle Veranstaltungen und Gottesdienste

Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines negativen Tests. Ab sofort dürfen Gottesdienste wieder mit Gemeindegesang stattfinden. Im Innenbereich muss dabei jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.

Verwandte Themen