Daten hinterlassen beim Café-Besuch: Manche Gäste sind skeptisch

26.5.2020, 11:19 Uhr
Daten hinterlassen beim Café-Besuch: Manche Gäste sind skeptisch

© Gregor Bauernfeind, dpa

Wer sich mit Freunden und Gastronomen unterhält, gewinnt schnell den Eindruck, dass die Bevölkerung derzeit aus drei Lagern besteht. Die erste Gruppe meidet Cafés und Biergärten. Sie sehen sich ob der Beschränkungen des Spaßes am unbeschwerten Beisammensein beraubt. Die zweite ist anders. Sie möchte jetzt, da dies wieder möglich ist, einen Kaffee außer Haus trinken. Dafür nimmt sie in Kauf, persönliche Daten zu hinterlegen. Die dritte Gruppe hat zwar ebenfalls Lust auf Mokka und Milchschaum – wehrt sich aber, Name und Telefonnummer preiszugeben.

Bayerns Gastronomen haben keine Wahl. Sie müssen diese Daten abfragen. "Das ist Pflicht", betont eine Angestellte des Nürnberger Cafés "Café Bar Katz". Mitte Mai hatten Bayerns Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium ein vierseitiges Hygienekonzept für die Gastronomie vorgelegt. Es schreibt vor, dass von einem Gast pro Hausstand nicht nur Name und Telefonnummer, sondern auch der Zeitraum des Aufenthalts festgehalten werden müssen. So soll es möglich sein, im Fall eines nachträglich festgestellten Covid-19-Falles, Kontaktpersonen zu ermitteln. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt Friseursalons, auch die Anschrift des Kunden zu erfassen.

Ein neuer Vordruck für jeden Gast

Während viele Gäste des "Café Bar Katz" mit der neuen Regel vertraut sind und diese akzeptieren, ist mancher Kunde skeptisch. Dann müssten die Servicekräfte die Auflagen erklären, erzählt die Angestellte. Zum Erfassen der Daten nutzt der Betrieb einen Vordruck der Industrie- und Handelskammer mit dessen Logo. "Das überzeugt." Damit kein Dritter die Daten der Kunden sieht, auch dies schreibt das Hygienekonzept vor, erhält jeder Gast einen neuen Vordruck – und das summiert sich. Nach sieben Tagen hat das Café bereits eineinhalb Leitz-Ordner gefüllt. Nach einem Monat wird das Papier geschreddert.

Auch im "Alex" in Nürnberg reagieren die Kunden unterschiedlich. Manchen sei es egal, dass ihre Daten erfasst würden, erzählt Geschäftsführer Daniel Rollkowski. Andere verstünden die Regel nicht. Es sei jedoch noch nie vorgekommen, dass ein Gast wieder gegangen sei. Auch im "Alex" erhält jeder Gast ein leeres Blatt, auf dem die Daten eingetragen werden.

Datenschutz wird groß geschrieben

Im Biergarten Obstgärtla in Fürth-Burgfarrnbach gibt es mit der Anwendung der Vorgaben keine Probleme, sagt Betriebsleiter Valentin Panajotow. Manche Gäste würden sogar von sich aus nach der Liste fragen.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach kümmert sich darum, dass das Recht auf Datenschutz in nicht-öffentlichen Bereichen eingehalten wird. Bislang gab es nur wenige Beschwerden und Anfragen, weil nun Frisöre und Gastronomen Daten bestimmter Kunden abfragen. Ein Grund: Die Erfassung der Daten verstößt nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Zudem waren die fränkischen Datenschützer bei der Ausarbeitung des Hygienekonzepts eingebunden. In den Augen der Ansbacher ist im Umgang mit den Daten wichtig, dass andere Gäste keinen Zugang zu den Daten der anderen haben und dass der Gastwirt den Kunden über den Zweck der Erhebung und die Dauer der Speicherung informiert.

Vertrauen ist oberstes Gebot

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern rät, dass bei einer Reservierung die Kontaktdaten der Hauptperson erfasst werden – dies gilt auch bei einem spontanen Besuch. Verwendet der Gastronom eine Gästeliste, sollte diese nicht vom Gast ausgefüllt werden, da er dann die Daten der anderen Kunden sieht.

Ein Problem lässt sich trotz des Hygienekonzepts nicht lösen: Der Wirt muss darauf vertrauen, dass der Kunde seinen richtigen Namen und die richtige Adresse angibt. Prüfen muss er die Daten nicht. Ein gewisses Missbrauchsrisiko sei nicht "ganz auszuschließen" heißt es dazu aus Ansbach.


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