Datenschutz: Eltern dürfen beim Online-Unterricht nicht mithören

13.2.2021, 17:16 Uhr
Datenschutz: Eltern dürfen beim Online-Unterricht nicht mithören

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"An einer Videokonferenz nehmen nur Schüler und Lehrkräfte einer Klasse teil. Es befindet sich sonst niemand im gleichen Raum und schaut zu oder hört mit." So oder ähnlich hieß es zuletzt in Schreiben, die von Schulen an Eltern verschickt wurden. Und weiter: Bei Verstößen müsse gegebenenfalls "rechtlich vorgegangen" werden. Eine Datenschutzvorgabe, die manche Eltern ratlos zurücklässt.

"Wie soll ich das in der Praxis umsetzen?"

Daniela Meier (Name geändert) aus Röthenbach ist Mutter von zwei Kindern. Eines davon besucht die Röthenbacher Forstersberggrundschule. Sie selbst arbeitet derzeit im Homeoffice, ihr Mann zumindest tageweise, beide Kinder sind im Homeschooling. Weil das WLAN im Wohnzimmer am besten ist beziehungsweise dort der PC steht – neben einem Laptop der einzige Computer –, sitzt die Familie meist gemeinsam im Wohn- oder Esszimmer, um zu arbeiten oder die Schulaufgaben zu erledigen. Mit Privatsphäre ist es da nicht weit her. "Jetzt kam diese Datenschutzerklärung von der Schule. Aber wie soll ich das in der Praxis umsetzen?", fragt sich Daniela Meier.

So wie Meiers geht es derzeit vielen Familien. Die Corona-Situation drängt sie tagsüber zu Hause zusammen. Auch die Eltern der Diepersdorfer Grundschule erhielten die Aufforderung, ihre Kinder bei Videokonferenzen allein im Zimmer zu lassen, außer, wenn Hilfe erforderlich sei.

"Geschützter Bereich"

"Unterricht ist ein geschützter Bereich, auch im Klassenzimmer", argumentiert Florian Wiener, Informationstechnischer Berater am Schulamt Nürnberger Land. "Wenn Kinder zum Beispiel vorlesen oder Hilfestellung brauchen, soll das ein Außenstehender nicht unbedingt mitbekommen." Es habe jedoch zuletzt Fälle gegeben, in denen sich Eltern in den Online-Unterricht "eingemischt" hätten.

Auch dem Experten ist bewusst, dass die räumliche Enge in manchen Familien eben keine Privatsphäre zulässt. Das Schulamt werde in den nächsten Tagen einen "Leitfaden" zum Datenschutz an die Grund- und Mittelschulen herausgeben, in dem zum Beispiel etwas abgemildert stehen wird, dass sich Kinder einen "ruhigen Ort" für Videokonferenzen suchen sollen. "Es geht uns vor allem darum, dass nichts mitprotokolliert oder mitgeschnitten wird und die Eltern vertraulich mit Informationen umgehen, die sie vielleicht ungewollt mitbekommen", sagt Florian Wiener.

Unterstützung ist vertretbar

"Man muss natürlich unterscheiden zwischen aktivem und passivem Zuhören", betont Maria Wagner, Rektorin der Röthenbacher Forstersbergschule. Sie hatte kürzlich ein entsprechendes Schreiben des Nürnberger Schulamts an die Eltern weitergeleitet, das sie persönlich "klar formuliert und sehr hilfreich" fand. Allerdings könne sie verstehen, dass die Androhung rechtlicher Schritte bei manchen Eltern zu Unverständnis führt.

"Es ist absolut vertretbar, wenn Eltern ihre Kinder bei technischen Problemen unterstützen", sagt die Rektorin. Sechs- bis Zehnjährigen müsste erst einmal erklärt werden, wie ein Mikro angeht oder wie man sich in einem Online-Tool zu Wort meldet. Und keiner könne erwarten, dass Familien mehrere technisch einwandfrei ausgestattete, störungsfreie Räume zur Verfügung hätten.

"Als Schule müssen wir aber verantwortungsvoll mit dem Thema Datenschutz umgehen", so Maria Wagner. Vor allem Mitschnitte von Unterrichtsstunden seien einfach nicht zulässig. Sie vertraue den Eltern diesbezüglich sehr. "Unsere Lehrkräfte versuchen, in Videokonferenzen keine sensiblen Dinge anzusprechen und wir respektieren es, wenn ein Kind sich nicht zu Wort melden möchte."

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