Erfolgreiches Volksbegehren: So geht es jetzt weiter

12.2.2019, 18:13 Uhr
Wie geht es jetzt weiter? Am Donnerstag erwarten die Unterstützer des Volksbegehrens die offizielle Bestätigung der Landesregierung.

© Hans-Joachim Winckler Wie geht es jetzt weiter? Am Donnerstag erwarten die Unterstützer des Volksbegehrens die offizielle Bestätigung der Landesregierung.

Unmittelbar nach dem Ende der Eintragungsfrist für das Volksbegehren am 13. Februar melden die Gemeinden die Zahl der gültigen Eintragungen und der Stimmberechtigten an den Landeswahlleiter. Der gibt dann am Donnerstag das vorläufige Ergebnis bekannt. Zwei bis drei Wochen später stellt dann der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis fest.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Ministerpräsident vier Wochen lang Zeit, das Volksbegehren dem Landtag mit einer Stellungnahme der Staatsregierung zu unterbreiten. Der Landtag muss sich dann innerhalb von drei Monaten damit beschäftigten.


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Dabei hat er drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert annehmen. Dies ist allerdings nicht zu erwarten. Zweitens kann der Landtag die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreiten und die Angelegenheit dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung übertragen.

Auch dies ist nicht mehr zu erwarten. Beim Flächenfraß-Volksbegehren war man diesen Schritt schon vor Zulassung des Volksbegehrens gegangen. Der wahrscheinlichste Weg ist ein Volksentscheid, bei dem neben dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens auch ein alternativer Entwurf des Landtags zur Wahl steht.

Der Volksentscheid hat innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattzufinden. Um erfolgreich zu sein, braucht ein Gesetzentwurf mehr Ja- als Nein-Stimmen. Sind beide Gesetzentwürfe erfolgreich, entscheidet eine Stichfrage. 

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