Buckenhof: Bald Blühstreifen an der Schwabach?

30.6.2019, 18:56 Uhr
Buckenhof: Bald Blühstreifen an der Schwabach?

© Eduard Weigert

Bürgermeister Georg Förster (FW) lobte den Antrag der Unabhängigen Bürger (UBB) als sinnvoll und nützlich. Die Antragsteller führten in ihrem Schreiben an die Gemeinde auf, dass man seit etwa 40 Jahren negative Veränderungen der Natur im Schwabachgrund feststellen könne. Die Vielfalt von Flora und Fauna sei erheblich zurückgegangen. Während man früher noch Kornblumen, Klatschmohn, Wegwarte und viele andere blühende Pflanzen bestaunen konnte, sei davon heute kaum noch etwas zu sehen.

Weniger Tier gesehen

Auch die Tierwelt sei deutlich zurückgedrängt worden. Seit langem könne man weder Goldfasan, Rebhuhn noch Hasen beobachten; auch seien Schmetterlinge und andere Insekten deutlich weniger geworden. Seltene Vogelarten seien ganz von der Bildfläche verschwunden. Zwar könne man dies auch auf die Spaziergänger und Hundebesitzer schieben, die die Wege entlang der Schwabach nutzen würden, aber die eigentliche Ursache des Artensterbens liege vor allem an der konventionellen Bewirtschaftung der Ackerflächen, insbesondere dem Einsatz von Herbiziden, heißt es von den Antragstellern. Es sei deshalb unbedingt erforderlich, dass die Bewirtschaftung der Ackerflächen extensiviert würden.

Es sei deshalb sinnvoll, Flächen in ökologisch sinnvoller Größe und Lage als Blühwiesen und Blühstreifen anzulegen. Man sei sich darüber im Klaren, dass die Gemeinde Buckenhof keine Vorschriften erlassen und einem landwirtschaftlichen Betrieb die Arbeitsweise vorschreiben könne. Aber man könne vonseiten der Gemeinde mit einem Anreizsystem arbeiten und eine Anerkennungsprämie als Kompensation für den entstehenden Verdienstausfall an den Landwirt zahlen.

Als konkrete Maßnahme wurde von den Antragstellern vorgeschlagen, dass man mit dem einzigen noch verbliebenen Landwirt in der Gemeinde vereinbare, der auch den kompletten Talraum der Schwabach bewirtschaftet, dass dieser in den nächsten fünf Jahren (2020 bis 2024) Blühflächen und Blühstreifen anlegt und pflegt. Pro Jahr will man hier 1000 Euro Prämie (also insgesamt 5000 Euro) an den Landwirt zahlen, wenn dieser auf die Bedingungen der Gemeinde eingeht.

Quer durch alle Fraktionen stieß der Antrag auf breite Zustimmung. So kam es dann auch. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

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