Neue Corona-Vorschriften

Die 3G-Regel bleibt in Erlangen aufgrund der neuen Verordnungen wichtig

31.8.2021, 16:15 Uhr
Symbol-Foto 3G-Regeln.

© Peter Kneffel, NN Symbol-Foto 3G-Regeln.

Am Montag hat die Stadt Erlangen Verschärfungen nach Überschreitung der Inzidenz-Wert-Grenze von 35 an drei Tagen in Folge neue Corona-Regeln bekannt gegeben. Am Dienstag hat Ministerpräsident Markus Söder neue Regeln für Bayern vorgestellt. Welche sind denn nun ab 1. September gültig?

Am Dienstag hat der Freistaat Bayern bekannt gegeben, dass ab Donnerstag eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten wird. Auch in dieser Verordnung soll ab einem Inzidenzwert von 35 in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel gelten. Das heißt: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und keine Symptome aufweist, darf bestimmte Einrichtungen besuchen, an Veranstaltungen teilnehmen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ach wenn wir diese Regelungen noch nach der bis Mittwoch geltenden 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft setzen, wird sich am Donnerstag an diesem grundlegenden Prinzip also nichts ändern.

Hätte es noch eine Auswirkung, wenn Erlangen am Mittwoch drei Tage in Folge den Inzidenzwert von über 50 überschreitet?

Nein. Laut der Pressemitteilung aus der Kabinettsitzung tritt die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bereits am Donnerstag, 2. September, in Kraft. Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens sollen nach der neuen Systematik nicht mehr von den reinen Infektionsinzidenzwerten abhängig gemacht werden. Die alte Regelung aufgrund des Inzidenzwertes 50 entfaltet deshalb keine Wirkung mehr, selbst wenn der Wert in Erlangen auch am Mittwoch über 50 liegen sollte.

Ganz ehrlich: Die Kommunikationswege des Freistaats bei den Regeländerungen sind vermutlich eine nicht kleine Herausforderung für das Erlanger Rechtsreferat . . .

Die Pandemie ist eine große Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Die Frage, wie angesichts der schon hohen Impfquote künftig mit steigenden Inzidenzen umgegangen werden kann, beschäftigt viele Menschen. Wir müssen aber immer wieder klar machen, dass in einem Rechtsstaat nicht sofort Pressemitteilungen die Grundlage des staatlichen Handelns sind, sondern vollziehbare Gesetzestexte und Verordnungen. Doch die Erarbeitung einer rechtssicheren Verordnung durch den Freistaat braucht etwas Zeit. Wenn dann – wie in Erlangen – noch die alten Regeln anzuwenden sind und schon die neuen Regeln in Aussicht stehen, kann das natürlich auch für Unklarheit sorgen. Deshalb werden wir weiterhin immer die aktuell gültigen Regelungen für Erlangen transparent kommunizieren.

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