Erlangen verzichtet auf Stundungszinsen bei Gewerbesteuer

29.3.2020, 06:30 Uhr
Erlangen verzichtet auf Stundungszinsen bei Gewerbesteuer

© Harald Sippel

Die Hälfte musste genügen. Gerade in diesen Zeiten, wo alles anders ist. So verloren sich jetzt nur 25 Stadträtinnen und -räte im weiten Raum der Ladeshalle – luftig verteilt, gleichsam "isoliert" an ihren Tischen und auf den nötigen Abstand bedacht. OB Florian Janik und die Referentenriege saß in Sichtweite vor der großen Bühne. Zwischen den Verwaltungshäuptern und der dezimierten Ratsrunde zwei Standmikrophone – gut fußläufig erreichbar. Von dort aus wurden in dieser außergewöhnlichen Sitzung des Stadtrats Themen diskutiert wie beispielsweise der "Verzicht auf Stundungszinsen".

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Infolge der Auswirkungen des Coronavirus will die Stadt auf die üblichen Stundungszinsen bei den Gemeindesteuern verzichten. Das soll allerdings nur für Stundungen bis Ende 2020 gelten und "unabhängig von ihrer finanziellen Bedeutung", wie es hieß.

Die Unternehmen brauchen schlicht "flüssige Mittel", benötigen reichlich Geld in der Kasse, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise irgendwie zu meistern. Deshalb soll nun auf die Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat verzichtet werden, vorläufig, solange eben der "Schuldner" seine Steuern aufgrund der Corona-Krise und ihre negativen Folgen auf sein Geschäft nicht zahlen kann. Lars Kittel mahnte und warnte aber in dieser Sache, doch "aufzupassen" und hier "nicht zu schnell" zu verfahren. In jedem Fall sprach sich der FDP-Fraktionsvorsitzende gegen eine "generelle Stundung" der Steuerschuld aus.

Eine solche Stundung muss natürlich beantragt werden. Wirtschaftsreferent und Kämmerer Konrad Beugel informierte die Ratsrunde, dass es inzwischen schon einige Unternehmen gibt, die eine Herabsetzung ihrer Steuerschuld beantragt haben. In diesem Zusammenhang wurde auch die "Gefahr" angesprochen, dass sich Firmen womöglich dazu verleiten lassen, jene corona-bedingte Situation zu ihren Gunsten auszunutzen.

Aber dem wird man je nach Fall mit einer "Plausibilitätsprüfung" begegnen, also mit einer Überprüfung der eingereichten Daten, inwieweit sie schließlich glaubwürdig sind. Auf die Frage hin, über welche Summe man hier rede, musste Kämmerer Beugel schlicht passen. Seine seherischen Fähigkeiten sind begrenzt. Deshalb konnte er einfach noch "keinen Betrag nennen", was letztlich nur seriös ist. Die Stundungs-Regelung wurde am Ende einstimmig so beschlossen.

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