Gurgeltest: Genehmigungen für Schulen in ERH gestoppt

24.4.2021, 18:43 Uhr
Gurgeltest: Genehmigungen für Schulen in ERH gestoppt

© Maike Konrad

Das Landratsamt hatte angekündigt, dass sich an der Wicovir-Studie teilnehmende Schulen um eine erneute Ausnahmegenehmigung kümmern müssen, damit sie ab Montag ihrer Testpflicht weiterhin über die Gurgeltests via Poolverfahren nachkommen können. Doch daraus wird nichts. So teilte eine Schulleiterin aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt den Erlanger Nachrichten mit, das Landratsamt werde keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen, da nicht klar sei, ob das Verfahren im Hinblick auf die bundeseinheitliche "Corona-Notbremse" noch zulässig ist.

Das bestätigt Stephanie Mack, Pressesprecherin des Landratsamts, auf Anfrage. "Die Kreisverwaltung prüft derzeit, ob die auf Landesebene ausgelegte WICOVIR-Studie mit der Bundesregelung konform ist und bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen verlängert werden können. Dies soll kurzfristig erfolgen", so Mack. Davon betroffen sind acht Schulen in ERH, die eine Ausnahmegenehmigung bekommen hatten.

Die Stadt Erlangen wählt wieder einen anderen Weg. Anders als der Landkreis hatte sie den an der Wicovir-Studie teilnehmenden Schulen das Verfahren per Allgemeinverfügung erlaubt, was den Vorteil für die Einrichtung hatte, sich nicht einzeln um Genehmigungen kümmern zu müssen. Dabei bleibt es. "Wir sind in Klärung mit der Regierung von Mittelfranken, ob es Probleme hinsichtlich der Bundesregeln gibt", sagt Pressesprecherin Ute Klier. Bis zur Klärung ist das Verfahren erlaubt.

Keine Statistik über Corona-Fälle

Wie viele bestätigte Corona-Fälle es an Schulen in ERH und Erlangen seit der vor zwei Wochen eingeführten Testpflicht gibt, vermag das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt nicht mitzuteilen. "Wir führen dazu keine Statistik", sagt Stephanie Mack. Prinzipiell sei es schon möglich, hierzu eine Statistik anzufertigen. Aber erst, wenn das Gesundheitsamt hierfür freie Ressourcen habe. Bekanntlich ist die Behörde insbesondere durch die Kontaktverfolgung von Corona-Infizierten stark belastet.

Keine genauen Angaben gibt es auch zum Vorgehen des Gesundheitsamts, wenn Infektionen innerhalb der Schule bestätigt werden. Mack: "Die fachliche Einschätzung des Staatlichen Gesundheitsamtes erfolgt immer einzelfallbezogen auf Grundlage der aktuell gültigen ministeriellen Schreiben und in Abhängigkeit von der jeweiligen Hygiene- und Kontaktsituation (Abstände, Masken, Lüften, Zeitintervalle etc.). Ob eine einzelne Person oder Personengruppe in Quarantäne muss, hängt immer von den genannten Gegebenheiten und von Umfang und Dauer des Kontakts ab. Das qualifizierte Vorgehen lässt sich somit nicht pauschalisieren. Es bleibt eine evidenzbasierte, individuelle Entscheidung des Ermittlers und kann somit nicht als Blaupause dargestellt werden."

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