Gurgelts an Schulen: Landkreis ERH entscheidet von Fall zu Fall

20.4.2021, 05:58 Uhr
Gurgelts an Schulen: Landkreis ERH entscheidet von Fall zu Fall

© Susanne Gastiger

Anders als die Stadt Erlangen, die den Einsatz via Allgemeinverfügung genehmigt, müssen die Schulen im Kreis allerdings jede für sich Anträge auf Ausnahmegenehmigung stellen. "Diese will das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen als Teil des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken prüfen und gegebenenfalls gewähren. Die betroffenen Einrichtungen werden nach der Entscheidung über die jeweiligen Regelungen zur Umsetzung informiert. Dann könnten Schulen, die schon jetzt am laufenden Pilotprojekt "Studie Wo Ist das COrona VIRus", einer Studie zur Früherkennung des Corona-Virus, teilnehmen, der Testpflicht durch Abgabe eines Gurgeltests zweimal wöchentlich unter Auflagen nachkommen", so Pressesprecherin Stephanie Mack.

Die Entscheidung, ob einem Antrag zugestimmt werde, hänge vom gegebenen Sachverhalt ab. Bislang stand das Landratsamt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ERH dem Thema Ausnahmegenehmigungen ablehnend gegenüber. "Die zuständige Fachbehörde der Kreisverwaltung – das Staatliche Gesundheitsamt – ist weiterhin der Auffassung, dass die Selbsttestung in der Schule unter den Augen der Lehrkräfte eine sichere und gesetzlich valide Form ist, infizierte Personen schnell zu erkennen", so Mack.

Bei der Poollösung liege das Ergebnis erst durch Auswertung im Labor nach mehreren Stunden vor. Bereits seit März vergangenen Jahres habe auch das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen Gurgeltests durchgeführt, welche nach dessen Auffassung in vergleichbaren Gruppen unter wissenschaftlicher Begleitung durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Testangebot sei.

Erzieherin hat Corona

Derweil hat die in Uttenreuth arbeitende Erzieherin Manuela Schneider (Name von der Redaktion geändert) ihr Ergebnis der Einzel-PCR-Testung erhalten.Wie vergangene Woche berichtet, hatte Schneider am Montag einen Schnelltest in einem Antigen-Schnelltestzentrum vornehmen lassen, der negativ ausgefallen war. Ihre Gurgelprobe am Dienstag war positiv, der erneute Schnelltest im Antigen-Schnelltestzentrum am Dienstagabend dagegen negativ. Mit der Einzel-PCR-Testung wurde überprüft, welches nun richtig war – das Ergebnis des Schnelltest oder das des Gurgeltests via Poolverfahren.

Und siehe da: Die Einzel-PCR-Testung war positiv. "Ich bin froh, dass ich den Gurgeltest gemacht habe", sagt Schneider. Am Montag dieser Woche hatte sie ihren Geschmacks- und Geruchssinn verloren, ansonsten geht es ihr den Umständen entsprechend gut.

Mitarbeiter sind negativ

Auch die anderen Mitarbeiter des Kinderhauses Lummerland, wo Schneider arbeitet, unterzogen sich PCR-Testungen. Laut der Einrichtungsleiterin Erika Firgau-Link verliefen alle Tests negativ. "Wir sind sehr froh, bei den Gurgeltests mitmachen zu dürfen und werden das auch in Zukunft tun", sagt Firgau-Link.

Laut Initiator Thomas Wagner nehmen mittlerweile gut 100 Firmen, Kindergärten und Schulen mit über 2100 registrierten Personen zweimal pro Woche in bis zu 150 Pools teil. Im Maximum konnten bisher 2300 Personen an einem Tag getestet werden.

Virologe Drosten warnt

Folgt man den Ausführungen des Virologen Christian Drosten in dessen Podcast im NDR vergangene Woche, ist es nicht verwunderlich, dass der Antigen-Schnelltest die Corona-Infektion der Erzieherin Schneider nicht angezeigt hatte: Laut Drosten können diese Tests – anders als PCR-Tests – eine Infektion auch in der hochansteckenden Phase zu Anfang offenbar oft nicht nachweisen. Dies hätten die praktischen Erfahrungen in den Diagnose-Laboren gezeigt.

"Die Schnelltests schlagen erst am Tag eins nach Symptom-Beginn an, da ist man aber schon drei Tage lang infektiös", sagte Drosten im Podcast des NDR. "Wenn man davon ausgeht, dass eine infizierte Person in der Regel acht Tage lang ansteckend ist, heißt das: An fünf von acht Tagen entdecke ich mit dem Antigentest eine Infektion, an drei Tagen werde ich sie übersehen."

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