Impfpässe und Infektionsnachweise: So will die Erlanger Polizei die Lockerungen überprüfen

12.5.2021, 12:00 Uhr
Der Impfpass ist eines der Dokumente, die fortan als Nachweis für Privilegien in den Corona-Maßnahmen dienen.

© Fotostand / K. Schmitt via www.imago-images.de Der Impfpass ist eines der Dokumente, die fortan als Nachweis für Privilegien in den Corona-Maßnahmen dienen.

Die stetig angepassten Corona-Maßnahmen haben sich mancherorts schon zum Rate-Spiel entwickelt: "Was glaubst du, was darf man gerade – und was nicht?" Was für abendfüllende Unterhaltung sorgt, ist aufgrund der Pandemie-Lage für Bürger aber nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wichtig. Es geht auch darum, im Zweifelsfall einem empfindlichen Bußgeld zu entgehen. Auf die Erlanger Polizei kommt nun noch die Aufgabe zu, die Lockerungen für Geimpfte und Genesene zu kontrollieren. Ein Gespräch mit Peter Kreisel, dem Erlanger Polizei-Chef.

"Mit Fingerspitzengefühl"

Herr Kreisel, für einen Teil der Bevölkerung gelten fortan Lockerungen. Mit welchen Gefühlen sieht die Polizei ihrer Kontrollpflicht hier entgegen? Etwa bei Geschäften?

Die Pflicht zur Kontrolle dieser Ausnahmeregelungen obliegt dem Geschäftsinhaber beim Betreten der Betriebe. Darüber hinaus hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Die nächtliche Ausgangssperre ist gegenwärtig für das Stadtgebiet für Jedermann entfallen. Die Polizei wird deshalb – wie bereits in der zurückliegenden Zeit der Pandemie – mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl die Einhaltung der Infektionsschutzregeln kontrollieren.

"Kontrolle obliegt der Stadt"

Kann und wird die Polizei die Personen, die diese Lockerungen für sich beanspruchen, vor Ort gegebenenfalls kontrollieren?

Die Kontrolle im Zusammenhang mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben obliegt der Stadt Erlangen. Im Einzelfall kann bei erkannten Zuwiderhandlungen die Unterstützung der Polizei erforderlich werden und wird dann entsprechend erfolgen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Impfpässe und Infektionsnachweise: So will die Erlanger Polizei die Lockerungen überprüfen

Es besteht ja Nachweispflicht einer abgeschlossenen Impfung bzw. einer überstandenen Infektion am Coronavirus. Welche Dokumente werden benötigt?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass geimpfte Personen über einen Impfnachweis (gelber Impfausweis) oder ein diesbezügliches elektronisches Dokument verfügen müssen. Die abschließende Impfung muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein.

"Vertrauen auf Mitwirkung"

Genesene Personen haben einen Nachweis, beispielhaft des Labors oder des Arztes, zur Bestätigung einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 oder ein elektronisches Dokument mit sich zu führen. Die zugrundeliegende Testung hat mittels PCR-Verfahren zu erfolgen und muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Hier vertrauen wir auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und gehen davon aus, dass sie die entsprechenden Nachweise mitführen und vorweisen.

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