Kostenlose FFP2-Masken: So läuft die Verteilung in den Landkreisen ERH und Forchheim

22.1.2021, 06:00 Uhr
Die FFP2-Maske schützt den Träger und sein Gegenüber vor dem Coronavirus. 

© Thomas Trutschel/photothek.de via www.imago-images.de, NN Die FFP2-Maske schützt den Träger und sein Gegenüber vor dem Coronavirus. 

Verteilung an pflegende Angehörige im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Das Landratsamt hat das ihm zugewiesene Kontingent über das Technische Hilfswerk erhalten und an alle Städte und Gemeinden in Erlangen-Höchstadt verteilt.

Die Masken können ab nächster Woche bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, in der die pflegebedürftige Person wohnt, kostenfrei abgeholt werden. Ausgegeben werden jeweils drei Masken für die Hauptpflegeperson.

Zum Nachweis der Bezugsberechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorgelegt werden. Detaillierte Informationen über den Ausgabeort bzw. -zeitpunkt und etwaige Terminvereinbarungen erhalten interessierte Berechtigte über die jeweiligen Gemeinden (beispielsweise durch Gemeindeblatt, Bekanntmachungstafel, Aushang im Rathaus, Homepage). 

Die Ausgabe kostenloser FFP2-Masken an pflegende Angehörige in Eckental erfolgt im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten durch unsere Kollegen im Foyer am Empfang. 

Um besonders bedürftige Menschen zu unterstützen, stellt der Freistaat Bayern über die Kommunen fünf Masken pro berechtigte Person kostenlos zur Verfügung. Sozialamt und Jobcenter des Landkreises Erlangen-Höchstadt haben das ihm zugewiesene Kontingent erhalten und die Schutzmasken an berechtige Personen verschickt, um sie rechtzeitig zu versorgen.

Post erhalten alle Leistungsberechtigten, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorsieht. Bedürftig sind grundsätzlich Empfänger von Grundsicherungsleistungen wie Arbeitssuchende (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Sozialamt bei der Verteilung berücksichtigt. 

Verteilung in der Stadt Erlangen

Das Sozialamt der Stadt Erlangen geht in Vorleistung und verschickt bereits seit 15. Januar in einer großen Verteilaktion die Schutzmasken an berechtige Personen, um sie rechtzeitig zu versorgen. Post erhalten alle Leistungsberechtigten wie Bezieher von Arbeitslosengeld II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Grundsicherung oder Wohngeld sowie Inhaber des ErlangenPasses.

Zusätzlich will das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium die pflegenden Angehörigen mit insgesamt einer Million FFP2-Schutzmasken unterstützen. Diese werden ab 18. Januar an die Städte und Gemeinden verteilt. Jeder Hauptpflegeperson sollen auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Erlangen arbeitet derzeit an einer möglichst unkomplizierten und unbürokratischen Verteilung und wird das Verfahren nächste Woche öffentlich darstellen.

Verteilung im Landkreis Forchheim

Hier sind die Masken am Dienstag angekommen und werden aktuell von Beschäftigten des Landratsamtes Forchheim in Versandtaschen gepackt und bis Ende der Woche an alle 2.800 Bedürftige im Landkreis per Post versandt.

Bedürftige ab 15 Jahre sollen fünf dieser Schutzmasken erhalten. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt).

In dem Paket wird auch ein Schreiben mit Hinweisen zum Gebrauch der Masken enthalten sein. Eine Maskenausgabe im Landratsamt oder Jobcenter ist nicht vorgesehen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes soll vermieden werden, dass die Masken persönlich abgeholt werden müssen. 

Alle pflegenden Angehörigen erhalten vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege drei kostenfreie FFP2-Schutzmasken. Die Stadt Forchheim gibt die FFP2-Masken an Pflegepersonen ab Montag, den 25. Januar 2021 im Eingangsbereich des Königsbades aus.

Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kostenlos ausgegeben. Als Nachweis mitzubringen ist gemäß Mitteilung des Gesundheitsministeriums das Originalschreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der*des Pflegebedürftigen. Die pflegebedürftige Person muss ihren Wohnsitz in Forchheim haben.

Die Öffnungszeiten der Abholstation sind: Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Die Verteilaktion von FFP2-Masken an pflegenden Angehörige findet in Effeltrich ab Montag, 25. Januar, statt. Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kostenlos ausgegeben. Die pflegebedürftige Person muss in der Gemeinde Effeltrich beziehungsweise Poxdorf amtlich gemeldet sein. Das Originalschreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person muss zusammen mit dem Personalausweis (Hauptpflegeperson) bei der Abholung vorgelegt werden.

Bitte vereinbaren Sie vorab im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft unter Telefon 09133/7792-0 oder per E-Mail unter info@effeltrich.de einen Termin. Bitte klingeln Sie am Rathaus zum Abholtermin. Nachdem Sie geklingelt und sich an der Gegensprechanlage angemeldet haben, kommen Sie bitte zum dann genannten Fenster! Dort legen Sie zur Prüfung das Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Ausweis vor und bekommen die FFP2-Masken ausgehändigt. 

Verteilung in der VG Dormitz

Die von der Staatsregierung über die Landratsämter kostenfrei zur Verfügung gestellten FFP2-Masken für pflegende Angehörige werden für die betroffenen Bürger*innen nach vorheriger Online-Antragstellung (ab 22. Januar 2021 möglich) ab Montag, 25. Januar 2021, an deren Postanschrift versendet.

Für den Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:

- den Namen und Vornamen des pflegenden Angehörigen

- den Namen und Vornamen des pflegebedürftigen Angehörigen und

- die Wohnanschrift des pflegebedürftigen Angehörigen

- sowie mindestens die erste Seite des Bescheides der Pflegekasse an den pflegenden Angehörigen.

Für die Antragstellung kann das Online-Formular, zu welchem man durch Scannen des abgedruckten QR-Codes gelangt, genutzt werden. Zum Formular gelangen Sie auch über die Startseite der VG Dormitz. Alternativ können Sie auch eine E-Mail mit den oben genannten Daten und einem Dateianhang (pdf., jpg., png.) an info@vgdormitz.de, senden.

Um weiter Kontakte zu reduzieren, ist es nur im Ausnahmefall möglich, mit dem Bescheid der Pflegekasse persönlich im Rathaus zu erscheinen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung unter (09134) 9969-33 notwendig. 

Verteilug in der VG Uttenreuth

Auch die VG Uttenreuth organisiert die Ausgabe für pflegende Angehörige. Ausgegeben werden jeweils drei Masken für die Hauptpflegeperson. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorgelegt werden. Abholorte: jeweiliges Feuerwehrhaus am direkten Wohnsitz des Pflegebedürftigen (FF Buckenhof: Eisenstr. 4A; FF Adlitz: Adlitz 57; FF Rathsberg-Atzelsberg: Am Ziegelacker 1, Marloffstein; FF Marloffstein: Am Alten Brunnen 2A; FF Spardorf: Marloffsteiner Str. 2; FF Uttenreuth: Marloffsteiner Str. 12; FF Weiher: Bachstr. 1A)

Abholtermine: Freitag, 29. Januar 2021 15:00-18:00 Uhr und Samstag, 30. Januar 09:00-12:00 Uhr. Die Übergabe soll möglichst kontaktlos und mit den mittlerweile bekannten AHA-Regeln von statten gehen. Die Feuerwehr hat hierzu ein Konzept ausgearbeitet.

Die Masken können ab dem 25. Januar 2021 unter https://service.vg-uttenreuth.de auch online angefordert werden. Die Auslieferung erfolgt dann per Post. Der Versand wird aber voraussichtlich erst nach den Ausgabeterminen zeitnah erfolgen.

Eine persönliche Abholung im Rathaus sollte vermieden werden, da die Kontakte zu reduzieren sind. Die VG Uttenreuth samt aller Bürgermeister bedankt sich außerordentlich für diesen Einsatz der Feuerwehren. An zwei Tagen ist geplant dann möglichst kontaktlos die Masken an die Interessenten auszugeben. Hierbei hat der Eigenschutz oberste Priorität (FFP2, Abstand, Desinfektionsmöglichkeit, etc.). Wie genau stimmen wir noch ab. Der Restbestand wird anschließend wieder an die VG zurückgegeben. Hierbei haben wir folgende Tage angedacht: Freitag, 29.01.2021 15:00 – 18:00 Uhr Samstag, 30.01.2021 09:00 – 12:00 Uhr 

 

Dieser Artikel wurde mehrfach aktualisiert.

 

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