Kuriosum in Bubenreuth: Hochwasserschutz ohne rechtliche Baugenehmigung

1.2.2021, 17:49 Uhr
Kuriosum in Bubenreuth: Hochwasserschutz ohne rechtliche Baugenehmigung

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter

((Platzhalter))In der Nacht von Samstag, 21. Juli 2007, auf Sonntag, 22. Juli 2007, fielen in Bubenreuth innerhalb von fünf Stunden fast 200 Liter Regen pro Quadratmeter. Innerhalb einer Stunde waren sogar bis zu 100 Liter niedergegangen. Die gewaltigen Regenmengen und das über die Hügel und Hänge des Rathsbergs abfließende Wasser konnten über Gullys und Kanäle nicht mehr schnell genug abgeleitet werden. Die Folge: Der Entlesbach und viele Gräben liefen voll und traten über die Ufer, Straßen wurden überflutet, viele Keller und Häuser liefen voll.

Gemeinderat und Verwaltung hatten daraufhin umfassende Hochwasserschutzmaßnahmen beschlossen, die auch gleich angegangen wurden.

Hochwasserschutz beim Autobahn-Bau schon angefertigt

Im ersten Bauabschnitt wurden zwei Dammbauwerke im Waldgebiet nordöstlich von Bubenreuth errichtet. Im Bereich des Wasserwerks wurde zudem dafür gesorgt, dass der größte Teil der ankommenden Wassermengen künftig in Richtung Rothweiher abgeleitet wird.

Fertiggestellt wurde inzwischen auch der Durchlass unter der Bahntraße. Somit können künftig eventuell von Rathsberg aus herunterrauschende Sturzbäche bis westlich der Eisenbahnlinie abgeleitet werden.

Weil aber der Damm für die Autobahn A73 im Weg ist, kann das Wasser bislang nicht in die Regnitz abfließen. Dabei hatte man bereits beim Bau der Autobahn 1973 ein Dükerbauwerk unter der A73 gebaut, um Hochwasser in Richtung Regnitz abzuleiten.

Bauwerk darf seitdem nicht genutzt werden

Weil damals jedoch keine wasserrechtliche Genehmigung und auch keine Baugenehmigung für dieses Bauwerk erteilt worden waren, durfte es bislang nicht genutzt werden. Nun endlich, mehr als 40 Jahre nach dessen Fertigstellung, soll das geändert werden.

Da nur die Gemeinde Bubenreuth von diesem Durchlass profitiert, müsste sie sich nach den Grundsätzen des "Kreuzungsrechts" rückwirkend eigentlich an den damaligen Baukosten beteiligen. Nach zähen Verhandlungen, die Bürgermeister Norbert Stumpf mit der Autobahndirektion geführt hat, ist diese Forderung nun aber vom Tisch.

Muss 2040 neu gebaut werden?

Stattdessen soll die Gemeinde eine Nutzungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise mit der Autobahndirektion abschließen, für die es keine Alternative gibt. Denn wenn es keine Nutzungsvereinbarung gibt, darf der Düker nicht genutzt werden. Das wiederum hätte zur Folge, dass der Bubenreuther Hochwasserschutz nicht vollendet werden kann. Eine weitere Folge wäre, dass die bereits erhaltenen Zuschüsse für die fertigen Bauabschnitte zurückgezahlt werden müssten.

Allerdings ist diese Nutzungsvereinbarung auch nicht kostenlos zu haben. So muss die Gemeinde die für die Nutzung und Inbetriebnahme anfallenden Kosten übernehmen. Da das Bauwerk nur eine Lebensdauer bis 2040 hat, muss die Gemeinde auch die dann anfallenden Kosten für einen Neubau übernehmen. Die sind derzeit mit zwei Millionen Euro veranschlagt.

Strafrechtliche Folgen für jeden Gemeinderat

Zwar schlug Johannes Karl (SPD) während der Diskussion im Gemeinderat vor, das Bauwerk nicht zu nutzen und den Acker vor der Autobahn bei Hochwasser einfach zu fluten. Doch machte Bürgermeister Stumpf deutlich, dass das unter Umständen strafrechtliche Folgen haben könnte.

Zudem, so Stumpf, hafte jeder Gemeinderat, der das Projekt mit ablehne, persönlich für Schäden, die wegen der Ablehnung des Projekts durch das aufgestaute Hochwasser an Straßen und Bahn entstehen könnten.

Beschwerde bei der Staatsregierung gefordert

"Die stauen das Wasser auf, und wir sollen nun dafür zahlen", schimpfte Hans-Jürgen Leyh (CSU) auf die Autobahndirektion. Er schlug vor, sich bei der Staatsregierung zu beschweren. Das hat sein Fraktionskollege Johannes Eger bereits schriftlich getan, bislang jedoch keine Antwort erhalten.

Letztendlich erteilte der Gemeinderat dem Bürgermeister ohne die Stimme von Johannes Karl die Befugnis, die Nutzungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland abzuschließen. Damit kann der Hochwasserschutz für Bubenreuth Nord nun endgültig fertig gestellt werden.

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