Marloffstein: Mit gespaltener Zunge?

16.1.2021, 05:51 Uhr
Marloffstein: Mit gespaltener Zunge?

© Klaus-Dieter Schreiter

Ursprünglich handelt es sich bei dem Gebäude um ein Einfamilienhaus, das nun ein Mehrfamilienhaus werden soll. Im Erdgeschoss soll eine Wohneinheit entstehen, im Obergeschoss vier Zimmer für Studenten oder landwirtschaftliche Praktikanten. Zudem will der Bauherr, der dort eine Landwirtschaft betreibt, das Dachgeschoss für eine weitere Wohnung ausbauen. Dafür sollen Dachgauben errichtet werden.

Nachweise für Stellplätze gefordert

Weil für das Bauvorhaben laut Garagen- und Stellplatzsatzung fünf Stellplätze benötigt werden, aber nur vier nachgewiesen sind, fordert das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth den Nachweis des fehlenden Abstellplatzes. Ansonsten hat es dem Gemeinderat die Zustimmung zu dem Bauantrag empfohlen. Das Vorhaben liege zwar nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde, heißt es aus dem Bauamt. Es füge sich aber in die nähre Umgebung ein und könne darum laut Baugesetzbuch genehmigt werden.

Hausbesitzer wehrt sich gegen Bebauung

Recht pikant ist der Bauantrag deshalb, weil der Bauherr und Landwirt sich vehement gegen die Bebauung des direkt nebenan liegenden Schlossareals wehrt, auf dem 22 Wohnungen geplant sind. Noch während der Bürgerversammlung im November letzten Jahres hatte er die Befürchtung geäußert, die gewachsene Dorfstruktur würde sich durch Neubürger auf dem Schlossareal ändern. "Wer gibt dann den Ton an in der Ortsmitte?", fragte er, und meinte zudem, dass "der christlich geprägte Ort" durch Neubürger leide.

Gleichbehandlung gefordert

Dass er nun gleich nebenan selbst Neubürger beherbergen will, nahm Birgit Kallauch-Hehmke (CSU) zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass das Schlossareal im selben unbeplanten Innenbereich liegt. Weil es im Gemeinderat erheblichen Gegenwind gegen die Schlossplanungen gibt, die Wohnbauplanung des Landwirts aber einstimmig durchgewunken wurden, mahnte Kallauch-Hehmke, man müsse die beiden Bauanträge gleich behandeln.

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