Schatten auf Kriegenbrunner Wehrkirche

23.6.2020, 13:30 Uhr
Schatten auf Kriegenbrunner Wehrkirche

© Edgar Pfrogner

Seit kurzem wird auf dem Nachbargrundstück der Wehrkirche gebaut: ein neues Wohnhaus für fünf Parteien. Das sorgt allerdings für Ärger. Nicht nur, dass die Kirchengemeinde die Abstandsgrenzen verletzt sieht. Nachdem befürchtet wird, dass das Haus die Kirche verdeckt und die künftigen Bewohner des Neubaus sich am viertelstündigen Glockenläuten stören werden, wurde Klage eingereicht.

In Bayern gibt es seit drei Jahren in Bausachen kein Widerspruchsverfahren mehr. Deswegen klagte in Vertretung der evangelischen Kirchenstiftung Erlangen-Frauenaurach das Münchener Landeskirchenamt, die Verwaltungszentrale der bayerischen Protestanten gegen die Baugenehmigung auf dem Nachbargrundstück.

"Es wurden Gespräche mit dem Nachbarn und der Stadt Erlangen als Genehmigungsbehörde wegen einer Änderung des Bauvorhabens geführt", erklärt Ulrike Kost, für Grundsatzfragen im Baulastrecht zuständige Juristin im Landeskirchenamt. Diese Gespräche hätten aber nicht dazu geführt, dass die Pläne geändert wurden. Damit habe sie dann auch die Klage begründet. Diese stützte sich auch auf den "Abwehranspruch", den das bedeutende Denkmal einer Wehrkirche gegen eine neue, massivere Bebauung habe. Die Kirchengemeinde sieht ihre Rechte verletzt, weil nach dem Abbruch der alten Hofgebäude auf dem Grundstück die neue Bebauung ohne die üblichen Abstandsflächen genehmigt worden sei.

Und dann ist da noch das Glockenläuten: Kriegenbrunn wäre nicht die erste Gemeinde, in der meist zugezogene Anwohner sich daran stören. In der Wehrkirche wird jede Viertelstunde eingeläutet – auch nachts.

Trotz der anhängigen Klage fing der Bauherr Anfang des Jahres mit dem Abbruch der alten Gebäude an. Die Kirche stellte sofort einen entsprechen Eilantrag. Der wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Ansbach abgelehnt. Es bestehe ein öffentliches Interesse, dass die Baugenehmigung vollzogen werden, hieß es zur Begründung. Die Klage selbst in noch anhängig.

Gerichtssprecher Alexander Heinold erklärt, die entscheidende Kammer habe keinen Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme feststellen können. "Hinsichtlich der Lärmimmissionen war zu berücksichtigen, dass das Grundstück schon zuvor mit Wohnbebauung genutzt wurde." Die von der Kirche ausgehenden "nächtlichen Lärmimmissionen" hätten bereits in der Vergangenheit die Grenzwerte überschritten. Zudem habe das Gericht nicht gesehen, dass der Neubau auf die Kirche eine "erdrückende Wirkung" habe.

Das Landeskirchenamt hatte gegen die Ablehnung der Klage keine weiteren Schritte eingeleitet, so die Kirchen-Juristin Kost. "Da der Beschluss für eine Eilentscheidung sehr ausführlich war, hatte eine Beschwerde wenig Aussicht auf Erfolg", meint Kost weiter. Da das Hauptsacheverfahren noch läuft, könne man zum weiteren Verlauf derzeit nichts sagen. Der Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

 

Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt

 

Der Streit greift mittlerweile auch auf die Erlanger Bauverwaltung über. Hintergrund sind Auflagen seitens der Bamberger Denkmalschutzbehörde, die dem Bauherrn bezüglich der Wehrmauer gemacht wurden, die dieser offensichtlich aber nicht einhält. So war ursprünglich besprochen worden, dass "vor Baubeginn" die Wehrmauer aus dem 15. Jahrhundert auf der gesamten Länge zum Neubaugrundstück zu renovieren ist. Das muss aber erfolgen, bevor der Neubau steht, da danach diese Flächen nicht mehr erreichbar sind. Tatsächlich stehen an der Wehrmauer bereits Betonfertigteile, ohne dass die Mauer entsprechend den Auflagen saniert wurde.

Dies hat wiederum ein Kriegenbrunner Bürger per E-Mail an das Rechtsamt in Erlangen gemeldet. Doch nachdem bislang keine Antwort von der Behörde vorliegt, hat er sich jetzt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Regierung von Mittelfranken gewandt. Konkret richtet sich u.a. gegen den Leiter der Bauaufsicht, Mathias Schenkl.

"Es scheint, dass bei der Bauaufsichtsbehörde eine erhebliche Ignoranz und Arroganz vorliegt. Man duldet bewusst das Weiterbauen . . . und lässt den Bauträger machen, was er will", begründet der Kriegenbrunner die Dienstaufsichtsbeschwerde.

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